Älter werden in Filderstadt

24 Bei Fragen über Leistungen aus der Pflegeversicherung oder zum Thema Begutachtung können Sie sich beim Pflegestützpunkt informieren: Pflegestützpunkt Filderstadt Martinstraße 5 Bernhausen Telefon: 0711 7003-303 E-Mail: pflegestuetzpunkt@filderstadt.de Weitere finanzielle Hilfen Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Personen über 65 Jahre sowie jün- gere, die aus medizinischen Grün- den dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können, können auf Antrag Grundsicherung bezie- hungsweise Hilfe zum Lebensunter- halt nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Fragen und für die Antragstel- lung können Sie sich an Ihr Bürger­ amt oder den sozialen Dienst der Stadtverwaltung wenden. Sozialer Dienst beim Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 Bernhausen Telefonische Terminvereinbarung unter 0711 7003-360 E-Mail: sozialerdienst@filderstadt.de Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer. Ob und wie hoch der Anspruch ist, hängt von der Zahl der Familienmit- glieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Je nach Grad der Schwerbehinderung und bei Pflegebedürftigkeit gibt es einen Freibetrag, der sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirkt. Beratung und Anträge erhalten Sie beim: Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5, Bernhausen Angela Hipp Telefon: 0711 7003-286 Erika Egler Telefon: 0711 7003-348 Rundfunk- und Fernsehgebühren- befreiung Für Schwerbehinderte und Pflege- bedürftige sowie für Personen mit geringem Einkommen und Sozialhilfe­ empfänger. Anträge hierfür erhalten Sie bei den örtlichen Bürgerämtern. © cohelia - Fotolia

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