Älter werden in Filderstadt

25 Landesblindenhilfe Blinde Erwachsene können unab- hängig von ihrem Vermögen und Einkommen eine Blindenhilfe erhal- ten, die bei geringem Einkommen noch aufgestockt werden kann. Anträge erhalten Sie bei: den Bürgerämtern in Ihrem örtlichen Rathaus Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung Insbesondere chronisch kranke, behinderte und alte Menschen werden durch die Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel, für Fahrtkosten im Rahmen medizi- nischer Behandlung, für Zahnersatz und Krankenhausaufenthalt belastet. Versicherte mit geringem Einkom- men werden auf Antrag von den meisten Zuzahlungen befreit. Wer über den Einkommensgrenzen liegt, kann je nach Höhe der Zuzahlun- gen eine teilweise Befreiung rück- wirkend geltend machen. Auskunft und Beratung zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Krankenkasse. Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht Behinderte und insbesondere Schwerbehinderte erhalten verschie- dene Nachteilsausgleiche, die ihnen je nach Schwere ihrer Behinderung entstehen: • zusätzlicher Pauschalbetrag bei der Einkommens- und Lohnsteuer, außerdem können außergewöhnli- che Belastungen geltend gemacht werden • Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung oder „Freifahrt“ im Nahverkehr • Beitragsnachlass bei Kfz-Versicherung • zusätzlicher Freibetrag bei Wohngeld • Parkerleichterungen • Erhöhung der Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein • Befreiung/Ermäßigung bei Gerichtskosten, Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren und vieles mehr Anträge für einen Schwerbehinder- tenausweis erhalten Sie bei allen Bürgerämtern. Beratung erhalten Sie beim: Landratsamt Esslingen Abteilung Schwerbehinderten­ ausweis Pulverwiesen 11 73726 Esslingen Buchstaben A – K Telefon: 0711 3902-2933 Buchstaben L – Z Telefon: 0711 3902-2949 © Thomas Krämer

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