Älter werden in Filderstadt

27 Rechtsberatung Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf eine nahezu kosten- lose Rechtsberatung. Den hierzu notwendigen Beratungsschein können Sie bei einem Rechtsan- walt oder einer Rechtsanwältin oder dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn ein notwendi- ges Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten der Prozessführung. Auskünfte ertei- len alle Rechtsanwälte und das Amtsgericht. Vorsorgende Papiere – Esslinger Initiative e. V. Die Ehrenamtlichen des Teams der Vorsorgenden Papiere sind geschult durch die Esslinger Initiative und beraten Sie kompetent und kostenlos über die Patientenverfügung und die unterschiedlichen Vollmachten. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, eine frühzei- tige und selbstbestimmte Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt zu treffen. Die Beratung findet im Pflegestützpunkt statt; gegen einen Unkostenbeitrag von 5 Euro bekom- men Sie die kompletten Unterlagen. Nähere Informationen und Termin- vereinbarungen erfolgen über: Pflegestützpunkt Filderstadt Martinstraße 5 Bernhausen Telefon: 0711 7003-303 E-Mail: pflegestuetzpunkt@filderstadt.de Testament Öffentliches Testament Das öffentliche Testament, das vor einem Notar oder einer Notarin mündlich erklärte gebührenpflichtige Testament, bietet folgende Vorteile: Der Notar oder die Notarin berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konse- quenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird beim Amtsgericht hinterlegt –, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht aufkommen. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unter- schrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben, und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause ver- wahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehe- gatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigen- händig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Notar oder einer Notarin, Steuerberater oder Steuerberate- rin, ob es zum Beispiel steuerliche Gründe dafür gibt, besondere Ver- mögenswerte bereits bei Lebzeiten zu vererben. Zuständige Notare für die Ortsteile: Bernhausen: Notarin Stefanie Tempel Eisenbahnstraße 24 Bernhausen Telefon: 0711 22054890 Rechtsberatung, Vorsorgepapiere, Testament, Todesfall

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=