Älter werden in Filderstadt

28 Harthausen und Sielmingen: Amtsverwalter Dr. Fabian Hetmeier Eisenbahnstraße 22 Bernhausen Telefon: 0711 22054960 Bonlanden und Plattenhardt: Notarin Alexandra Müller Georgstraße 5 Bonlanden Telefon: 0711 778960 Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachstehenden Hinweise können Ihnen hierbei helfen: Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt, oder, wenn der Angehörige im Krankenhaus ver- starb, den Totenschein im Büro des Krankenhauses abholen. Nächste Angehörige unterrichten. Bestattungsinstitut einschalten. Meldung des Todesfalles spätes- tens am folgenden Werktag beim Standesamt. Mitzubringen sind: Totenschein, Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbe- nen und des Anzeigenden, gege- benenfalls Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbeurkunde (bei Verwitweten). Grabstelle besorgen und beim Pfarr- amt unter Vorlage der Beerdigungs- erlaubnis (wird vom Standesamt aus- gestellt) die Beerdigung anmelden. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversi- cherung, Unfallversicherung, Ster- bekasse und Krankenkasse des Verstorbenen. Abgabe des Testaments beim Amtsgericht. Trauergruppe für Frauen Die Familienbildungsstätte Filder- stadt möchte Frauen in Trauer die Möglichkeit geben, im geschützten Rahmen mit anderen Betroffenen über ihren Schmerz, Verlust und ihre Trauer zu sprechen, und damit helfen, den Blick wieder nach vorne zu richten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Familien­ bildungsstätte Filderstadt: Familienbildungsstätte Filderstadt e. V. Wielandstraße 8 Sielmingen Telefon: 07158 9846012 Telefax: 07158 9846014 E-Mail: info@fbs-filderstadt.de www.fbs-filderstadt.de Rechtliche Betreuung Für Erwachsene, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auf Dauer nicht mehr ihre Angele- genheiten regeln können, kann ein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Zum Betreuer können Angehörige bestellt werden, aber auch ein Berufsbetreuer, wenn die rechtliche Betreuung von den Angehörigen nicht übernommen werden kann. Die Bestellung des Betreuers erfolgt in Württemberg bis zum 31.12.2017 noch über das Notariat des Wohn- ortes, danach über das zuständige Amtsgericht. Dem Betreuer wird nur derjenige Aufgabenkreis zugewie- sen, für den der Betroffene Unter- © Thomas Krämer

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