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Die Alternative – Planen, Bauen und
Wohnen in der Gemeinschaft
Baugemeinschaften sindZusammenschlüs­
se privater Bauherren, die mit Unterstüt-
zung von Architekten und Projektent­
wicklern, ohne Bauträger, Wohnungsbau-
projekte nach den eigenenWünschen und
Vorstellungen planen und realisieren.
Hauptziel ist hierbei die Gestaltung indi-
vidueller und bezahlbarer Bau- undWohn-
konzepte.
Baugemeinschaften bieten Lösungsansät-
ze fürWohnkonzepte für unsere sich ­stetig
verändernden gesellschaftlichen Struktu-
ren (demographischerWandel, Auflösung
der Großfamilienstrukturen, Patch-Work-
Familie, etc.). Das frühzeitige Einbinden
der zukünftigen Bewohner und Eigentü-
mer in den Planungs- und Bauprozess so-
wie flexible Planungskonzepte ermögli-
chen es, auf unterschiedliche Bedürfnisse
der Nutzer einzugehen.
So können je nach Zu­sammenstellung der
Gruppe unterschiedlichste Schwerpunkte
umgesetzt werden (z.B. generationen-
übergreifend, seniorengerecht, barriere-
frei, familienfreundlich, Integration von
betreutem Wohnen, ökologisch nachhal-
tig, Integration vonGemeinschaftseinrich-
tungen, etc.).
Die Bauherren und zukünftigen Bewohner
lernen sich bereits vor demEinzug kennen,
miteinander zu entscheiden, sich gegen-
seitig zu unterstützen und können sich zu
nicht anonymen gut funktionierenden
Hausgemeinschaften entwickeln, in denen
Nachbarschaftshilfe oft selbstverständlich,
jedoch nicht Vorgabe ist.
Da sich die Bauherren in der Regel sehr
stark mit ihrer Planung und dem zukünf-
tigen Wohnumfeld auseinandersetzen,
entstehen Bauprojektemit hoher Bau- und
Wohnqualität, die als wertvolle Stadtbau-
steine zu einer dauerhaft guten Stadtquar-
tiersentwicklung mit hohem Identifikati-
onswert führen können.
Info
Bei der Bauberatungsstelle des Bürger-
büros des Stadtbauamtes, Königstraße
21, 76829 Landau in der Pfalz, Zi. 2, Tel.
06341/13 - 6805, können sich interes-
sierte Bürger, Architekten und Projekt-
entwickler über diese Alternative der
Schaffung von Wohnraum, sowie über
aktuell in Landau dafür ausgewiesene
Bauflächen informieren.
Einige derzeit in Landau für Bauge-
meinschaften ausgewiesene Bauflä-
chen befinden sich an der Haardtstraße
(hier wurde bereits ein Projekt reali-
siert, andere befinden sich in Planung),
sowie im Wohnpark am Ebenberg, sie-
he dazu auch
Baugemeinschaften.
2.3 Voraussetzungen für eine
­Bebaubarkeit
Grundstücksbesitzer und -käufer sollten
sich zunächst einmal in der Bauberatungs-
stelle des Baubürgerbüros imStadtbauamt
erkundigen, ob das Grundstück nach den
planungsrechtlichen Eigenschaften und
dem Stand der Erschließung tatsächlich
ein Baugrundstück ist und wie es bebaut
werden kann. Ein Grundstück ist bebau-
bar, wenn das Vorhaben im Einklang mit
dem Bebauungsplan steht und die Er-
schließung gesichert ist oder: es zwar nicht
im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplanes aber innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt,
sich in die Eigenart der näheren Umge-
bung einfügt, das Ortsbild nicht beein-
trächtigt und die Erschließung gesichert
ist.
Info
Auskünfte erteilt das Stadtbauamt,
­Königstraße 21, 76829 Landau in der
Pfalz.
• Zu Bebaubarkeit die Bauberatung des
Baubürgerbüros, Zi. 2, Tel. 06341/13
- 6805.
• Zu Baulasten, nur bei berechtigtem
Interesse, Zi. 1, Tel. 06341/13 - 6810.
• Einsichtnahme in Baugenehmigun-
gen, nur mit Bevollmächtigung des
derzeitigen Eigentümers, im Archiv
des Stadtbauamtes, Zi. 1, Tel. 06341/
13 - 6821.
Fazit:
Ohne ausreichende benutzbare Erschlie-
ßungsanlagen, die die Gebäude an den
öffentlichen Straßenverkehr anschließen,
ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein
Rechtsanspruch des Grundstückseigentü-
mers auf Erschließung besteht nicht. Selbst
wenn ein Grundstück baureif ist, wissen
Sie damit in der Regel noch nicht, wie Sie
tatsächlich bauen dürfen. Das Bauamt gibt
Auskünfte über die Bebauungsmöglich-
keiten (z.B. Anzahl der Geschosse, Zuläs-
sigkeit von Dachausbauten, Platzierung
von Garagen und Stellplätzen, Baugren-
zen, innerhalb derer ein Bauwerk zu er-
richten ist).
Eine Bauvoranfrage verschafft Ihnen
­Klarheit darüber, was auf dem Grund-
stück grundsätzlich machbar ist und was
nicht.
(Quelle: Stadtbauamt Landau in der Pfalz)