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6. Außenanlagen
(Quelle: Umweltamt Landau in der Pfalz)
Bereits vor Beginn der Planung sollte sich
der Bauherr gemeinsam mit dem Archi-
tekten einenÜberblick über vorhandenen
Grünbestand (Bäume, Sträucher) auf dem
Grundstück sowie in der unmittelbaren
Umgebung verschaffen. Dabei sollten
folgende Gesichtspunkte berücksichtigt
werden:
Liegt das Grundstück im Außenbereich,
d. h. außerhalb bebauter Ortsteile, liegt
es innerhalb von Landschaftsschutzgebie-
ten oder imBereich des Naturparkes „Pfäl-
zer Wald” oder steht auf dem Grundstück
geschützter Baumbestand (Naturdenk-
mal).
Info
Auskünfte erteilt die Untere Natur-
schutzbehörde beim Umweltamt, Kö-
nigstraße 21, 76829 Landau in der Pfalz,
Zi. 205, Tel. 06341/13 - 3500.
Befindet sich auf dem Grundstück Baum-
oder Strauchbewuchs, der aus Sicht des
Bauherren erhaltenswürdig ist, so sollte
dieser exakt eingemessen, bei der Planung
vom Architekten berücksichtigt und wäh-
rend der Baumaßnahme entsprechend
geschützt werden. Die im Rahmen der
Baumaßnahme geschützten und erhalte-
nen Grünbestände können unter Umstän-
den auf die zu erbringenden Ausgleichs-
maßnahmen angerechnet werden. Eben-
falls zu schützen sind Bäume und Grün-
bestände im öffentlichen Bereich, z.B.
entlang Straßen oder an das Grundstück
grenzende öffentliche Grünflächen. Hier
sind die Verordnung zum Schutze der Öf-
fentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Landau bzw. die DIN 18920 (Schutz
von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege-
tationsflächen bei Baumaßnahmen) zu
beachten. Nach der Fertigstellung der Bau-
maßnahme sind bei der Gestaltung der
Freiflächen die imZusammenhangmit der
Baugenehmigung erteilten Auflagen zu
berücksichtigen:
Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahmen wie z.B. Pflanzung von Bäu-
men und Sträuchern, Fassaden- sowie
Dachbegrünungen, Herstellung von Ver-
sickerungsflächen für Oberflächenwasser,
Gestaltung von Pkw-Abstellplätzen mit
versickerungsfähigen Belägen, Umzäu-
nungen (Angaben des Bebauungsplanes
beachten!).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang,
zur Vermeidung von Konflikten mit
dem Nachbarn, die Beachtung des Nach­
barrechtsgesetzes, z.B. im Hinblick auf
geforderte Grenzabstände bei Pflanzun-
gen.
Info
Auskünfte erteilt die Abteilung Grün-
flächen des Umweltamtes, Königstraße
21, 76829 Landau in der Pfalz, Zi. 207,
Tel. 06341/13 - 3510.
Das Nachbarrecht ist erhältlich unter
oder als Nachbarrechtsbroschüre beim
Amtsgericht, Marienring 13, 76829
Landau in der Pfalz.
(Quelle: mediaprint infoverlag gmbh)