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7.1 Wohnraumförderung
des Landes Rheinland-Pfalz
Mit der Wohnraumförderung unterstützt
das Land Rheinland-Pfalz beim Bau oder
Kauf von selbst genutzten Immobilien, bei
der Schaffung von Mietwohngebäuden
und bei der Modernisierung vonWohnim-
mobilien.
Wohneigentumsförderung
Dieses Förderangebot richtet sich anHaus-
halte, die bestimmte Einkommensgrenzen
einhalten.
Gefördert wird
• der Neubau oder der Kauf von Häusern
undWohnungen, die zur Selbstnutzung
bestimmt sind,
• der Ausbau – oder Umbau, die Umwand-
lung und die Erweiterung von selbst
genutztem Wohnraum
• sowie der Ersatzneubau nach einemAb-
riss.
Modernisierungsförderung
Dieses Förderangebot richtet sich an Ei-
gentümer selbst genutzten Wohneigen-
tums, wenn sie bestimmte Einkommens-
grenzen einhalten, sowie an Eigentümer
von Mietwohnungen, die preiswerten
Wohnraum zur Verfügung stellen.
Gefördert werden:
• Energiesparende Maßnahmen,
• Maßnahmen zur Nutzung alternativer
und regenerativer Energien,
• alten- und behindertengerechte Maß-
nahmen,
• die nachhaltige Erhöhung des Gebrauch-
wertes,
• die dauerhafte Verbesserung der allge-
meinen Wohnverhältnisse
• sowie Beratungs- und Planungskosten
Mietwohnungsbauförderung
Die Mietwohnraumförderung richtet sich
an Interessenten, die bereit sind, Miet-
wohnraum insbesondere anHaushaltemit
geringemEinkommen, oder an ältere oder
behinderteMenschen (BetreutesWohnen)
zu überlassen.
Gefördert wird die Errichtung von Miet-
wohnungen, die sowohl bestimmteWohn-
flächenobergrenzen als auch die Bau-
kostenobergrenze nicht überschreiten.
Förderung von Wohngruppen
Dieses Förderangebot richtet sich an In-
vestoren, die Mietwohneinheiten zur Ein-
richtung von Wohngruppen und Wohn-
gemeinschaften für ältere Menschen mit
Pflegebedarf, volljährige Menschen mit
Behinderung und pflegebedürftige voll-
jährige Menschen mit Unterstützungsbe-
darf schaffen und diesem Personenkreis
preisgünstig zur Verfügung stellen.
Info
Eine umfassende Information über die
jeweils geltenden Fördermöglichkeiten
und deren entsprechende Vorausset-
zungen erhält man im
Stadtbauamt, Königstraße 21, 76829
Landau in der Pfalz, Zi. 3, Tel. 06341/13
- 6803, Fax 06341/13 - 886803
oder bei der
Investitions- und Strukturbank Rhein-
land-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1,
55116 Mainz, Tel. 06131/6172 - 1991,
E-Mail:
7.2 Fördermöglichkeiten bei der
­Sanierung eines Gebäudes im
Sanierungs- und Entwicklungs-
gebiet
Modernisierungs- und Instandsetzungs-
maßnahmen an Gebäuden, sind gegebe-
nenfalls förderungsfähig (siehe jeweilige
Modernisierungsrichtlinie und Sanie-
rungs- bzw. Entwicklungssatzung).
Ist die Modernisierung/Sanierung eines
Gebäudes beabsichtigt, sollte der Eigen-
tümer zunächst Kontakt zur Sanierungs-
stelle der Stadt Landau, Abteilung Stadt-
planung und Stadtentwicklung aufneh-
men. Hier wird darüber informiert, ob
Fördermittel für die beabsichtigten Maß-
nahmen zur Verfügung gestellt werden
können.
Der Eigentümer erarbeitet zusammen mit
seinem Architekten ein Modernisierungs-
konzept und eine Kostenkalkulation. Mit-
tels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
prüft die Stadt, ob die geplante Maßnah-
me zu unrentierlichen Kosten für den
Eigen­tümer führt und eine Förderung
grund­sätzlich möglich ist.
Nach den Förderbestimmungen des jewei-
ligen Bundeslandes kann demEigentümer
der Anteil der Kosten erstattet werden,
der sichwirtschaftlich nicht trägt. Die Stadt
gewährt einen pauschalisierten Kostenan-
teil nach Verfügbarkeit. Dieser Kostener-
stattungsbetrag beträgt höchstens 20
Prozent der berücksichtigungsfähigenGe-
samtkosten (ohne Grundstücks- und Ge-
bäuderestwert). Je nachModernisierungs-
richtlinie ist der absolute Höchstbetrag
jedoch begrenzt. Über die Förderung jeder
einzelnen Modernisierungsmaßnahme
entscheiden die zuständigenGremien ent-
sprechend der Priorität der Maßnahmen
23
7. Fördermöglichkeiten
M o d e r n i s i e r u n g 2 0 1 2
Barrierefreie Maßnahmen
Alternative und regenerative Energien
Energiesparende Maßnahmen
Gebrauchswerterhöhung
Wohnwertverbesserung
2012
Neubau
Ersterwerb
Ankauf
Ersatzneubau nach Abriss
Ausbau
Umbau
Umwandlung
Erweiterung
2012
2012
W o h n e i g e n t u m 2 0 1 2
(Quelle: Investitions- und Strukturbank RLP)
(Quelle: Investitions- und Strukturbank RLP)