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Bildungs- und Teilhabepaket

Ab 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach

dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge­

setz, Wohngeld oder auf Kinderzuschlag haben, zusätzliche

Leistungen. Neben ihrem monatlichen Regelbedarf können

auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am

sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt

werden.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören

die Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige

Klassenfahrten für Kinder, die eine Schule bzw. eine Kinder­

tageseinrichtung besuchen,

die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schüle­

rinnen und Schüler,

die Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten,

zusätzlich erforderliche und geeignete Lernförderung für

Schülerinnen und Schüler zur Erreichung der schulrechtlich

festgelegten Lernziele,

Zuschuss zum Mittagessen für Kinder, die eine Schule bzw.

Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertages­

pflege geleistet wird,

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereins-, Kul­

tur-, oder Ferienangebote) für Kinder und Jugendliche bis

zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Amt für Jugend, Familie und Schule

Belforter Platz 1, 71229 Leonberg

Buchstabe A – Kq

Telefon: 07152 990-2433

Telefax: 07152 990-172433

E-Mail:

krs@leonberg.de

Buchstabe Kr – Z

Telefon: 07152 990-2434

Telefax: 07152 9907-172434

E-Mail:

rei@leonberg.de

Bürozeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Familienpass

Leonberger Familienpass

Der Leonberger Familienpass ermöglicht auch Familien mit

niedrigem Einkommen die Teilhabe an den vielfältigen Ange­

boten der Stadt Leonberg.

Leistungen für Familien

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Foto: © Patrizia Tilly

· fotolia.com