Seite 36 - mp_nuernberg_Web

Basic HTML-Version

34
Angebote für handwerkliche Leistungen sind Leistungsversprechen. Über eine gute Arbeit
entscheidet schon die Auftragsvergabe. Wer Billigangeboten den Zuschlag gibt, um Kosten
zu sparen, riskiert billige Arbeit. Das kann teuer werden. Schlechte Ausführungen und früh­
zeitig auftretende Schäden sind die Folgen.
Qualitätsarbeit ist ihren Preis wert!
Diese Prüfsteine sollen Auftraggebern helfen, Angebote sorgfältig zu planen und zu prüfen.
1. Prüfen Sie Angebote sorgfältig
Vergeben Sie Aufträge nicht voreilig an die unter dem Strich billigste Offerte. Ein Ange­
bot ist zunächst ein Leistungsversprechen.
2. Kennen Sie die Leistungsfähigkeit der Anbieter?
Wenn Sie den Anbieter nicht persönlich kennen, fragen Sie die örtliche Innung oder die
Kreishandwerkerschaft, ob er als leistungsfähiger Meisterbetrieb bekannt ist. Ortsfrem­
de Firmen sind häufig nicht mehr greifbar, wenn Mängel zu beseitigen sind.
3. Geben Sie einheitliche Leistungsbeschreibungen vor und prüfen Sie die einzel-
nen Angebotspositionen.
Fachlich genaue Leistungsbeschreibungen schließen Missverständnisse in Angeboten
aus. So können Sie Angebote besser prüfen und im Einzelnen vergleichen.
4. Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen.
Nicht das billigste Angebot ist das beste. Prüfen Sie extrem teure und billige Offerten
besonders kritisch. Als Richtlinie gilt: Das technisch, wirtschaftlich und gestalterisch
annehmbarste Angebot erhält den Zuschlag (Auszug aus § 16 VOB/A)
5. Klären Sie die Ursachen von Preisdifferenzen.
Die häufigsten Ursachen: niedrige Werkstoffkosten durch minderwertiges Material,
geringe Zeitansätze für Einfachausführungen mit unausbleiblichen Folgeschäden,
niedrige Löhne für wenig qualifiziertes Personal. Überprüfen Sie die vertragsgerechte
Ausführung der Arbeit.
6. Festpreis je Mengeneinheit.
Üblich ist ein Einheitspreis je Quadratmeter, Meter oder Stück. Nur in Ausnahmefällen
wird ein Stundenverrechnungspreis vereinbart.
7. Der Stundenverrechnungspreis
Meisterbetriebe haben unterschiedliche Kosten und Stundenverrechnungspreise. Belegt
und überprüfbar ist aber die durchschnittliche Zusammensetzung des Stundenverrech­
nungspreises: Lohn, Werkstoffkosten, Gemeinkosten, Sonderkosten, Betriebsergebnis.