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Heimkosten/Pflegewohngeld
(Beratung und Antragstellung:
Tel.: 02 08/6 99 65 22)
Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, 46145 Oberhausen, Tel.: 02 08/6 99 65 22
Öffnungszeiten: montags bis freitags 8.30 – 12.00 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Die Heimkosten setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen:
– Entgelt für Pflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung
– Entgelt für Unterkunft
– Entgelt für Verpflegung
– Entgelt für Investitionskosten
• Das Entgelt für Pflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung wird auf Antrag durch
die Pflegekasse bezuschusst. Der Zuschuss erfolgt über eine Pauschale, deren Höhe sich
nach der Pflegestufe richtet. Kosten, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt werden,
haben Sie selbst zu tragen.
• Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung haben Sie ebenfalls selbst zu zahlen.
• Das Entgelt für Investitionskosten darf Ihnen die Einrichtung nur in Rechnung stellen,
soweit eine öffentliche Förderung (Pflegewohngeld) nicht erfolgt. Den Antrag auf Pflege­
wohngeld stellen die Einrichtungen. Über die Höhe der Förderung oder eine Ablehnung
informiert Sie die Einrichtung.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die auf Sie entfallenden Kosten
in vollem Umfang zu tragen, besteht ggf. ein Anspruch auf Sozialhilfe zur
Restkostenfinanzierung!
Die Heimkostenregelung ist sehr kompliziert und kann daher nicht umfassend in dieser
Broschüre dargestellt werden. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der o. a. Arbeitsgruppe beraten.
Eingliederungshilfe
(Beratung und Antragstellung: Tel.: 02 08/6 99 65 63)
Unter Eingliederungshilfe sind alle Maßnahmen zu verstehen, die zur Beseitigung oder
Milderung von Behinderungen oder deren Folgen geeignet sind, z. B. Schul- und Freizeit­
begleitung, behindertengerechter Umbau von Wohnungen, Frühförderung etc.
I.
Stadtverwaltung Oberhausen
Anlaufstellen für ältere Menschen
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