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Betreuungsstelle
Concordiahaus, Concordiastraße 30, 46045 Oberhausen
Tel.: 02 08/8 25 90 83 und 02 08/8 25 90 84
Termine nach Vereinbarung
Gesetzliche Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn jemand seine alltäg-
lichen Angelegenheiten wegen einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Zu den alltäglichen Angele-
genheiten gehören z. B. der Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen, medizinisch notwen-
dige Behandlungen, vollstationäre Unterbringungen etc.
Als gesetzlicher Betreuer kann ein Angehöriger oder aber auch ein hauptberuflicher
Betreuer vom Amtsgericht bestimmt werden. Er hat in jedem Fall Entscheidungen zum
Wohle des Betreuten zu treffen, wobei dessen Wünsche so weit wie möglich zu berücksich-
tigen sind.
Sie können aber schon jetzt Vorsorge treffen, dass später im Bedarfsfall eine Person Ihres
Vertrauens als Betreuer eingesetzt wird.
Vorsorgebroschüre
Darüber hinaus können Sie bereits heute Vollmachten erteilen, die eine spätere gesetzliche
Betreuung u. U. überflüssig machen. Die Betreuungsstelle hat eine Vorsorgebroschüre ent-
wickelt, in der alle Informationen hierzu enthalten sind. Die Vorsorgebroschüre ist kostenlos
und wird auf Wunsch auch zugesandt.
Ebenso ist es möglich, den Vordruck „Vorsorgevollmacht“ über die Betreuungsstelle per
E-Mail – zum Selbstausdruck – oder per Post – in Papierform – zu erhalten. Des Weiteren
haben die Mitarbeiter der Betreuungsstelle die Berechtigung, Ihre Unterschrift unter der
Vorsorgevollmacht zu beglaubigen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen
Termin unter einer der o. g. Rufnummern. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in
der Lage sein, die Büroräume der Betreuungsstelle aufzusuchen, werden auch Hausbesuche
angeboten.
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