Seite 10 - Wegweiser zur Schulzeit und Ausbildung in der Stadt Recklinghausen

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weitere moderne Fremdsprache oder Latein
sein. In einzelnen Gymnasien besteht auch die
Möglichkeit, bereits inKlasse 5 neben Englisch
mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen.
Fast alle Fächer des Pflichtbereichs werden
in der Regel in den Klassen 5 bis 7 im Klas-
senverband unterrichtet. Individuelle Akzente
können Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8
setzen.
Neben den Unterricht im Klassenverband
tritt dann der Wahlpf lichtunterricht. Hier
kann die Schule neben einer dritten Fremd-
sprache Fächer oder Fächerkombinationen
im mathematisch-naturwissenschaf tlich-
technischen und im gesellschaf tswissen-
schaf tlich-wirtschaf tlichen Schwerpunkt
anbieten. Eine Schule kann außerdem Fä-
cher oder Fächerkombinationen mit künst-
lerischem oder sportlichem Schwerpunkt
anbieten. Zum Unterrichtsangebot an Gym-
nasien gehören auch Ergänzungsstunden.
Sie sollen insbesondere zur differenzierten
Förderung der Schülerinnen und Schüler in
den Fächern Deutsch, Fremdsprachen und
Mathematik sowie im Lernbereich Natur-
wissenschaften genutzt werden.
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Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bil-
dungsgang der Sekundarstufe I fort und
schließt mit der Abiturprüfung ab. Am Be-
ruflichen Gymnasium kann neben dem Abi-
tur auch ein Berufsabschluss erworben wer-
den. In diesem Fall dauert der Bildungsgang
3 1/4 Jahre.
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. Schulformbeschreibung
Förderschule
Kinder und Jugendliche mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf werden entweder
an allgemeinen Schulen oder an Förder-
schulen unterrichtet. Beide Formen der
Förderung – der Gemeinsame Unterricht
für Schülerinnen und Schüler mit und ohne
sonderpädagogische Förderbedarfe sowie
der Unterricht in einer Förderschule – sind
in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht
gleichwer tig. Die sonderpädagogische
Förderung reicht von der Frühförderung
(bei sinnesgeschädigten Kindern) bis zur
beruf lichen Bildung in Berufskollegs und
Förderberufskollegs. Sie umfasst alle Bil-
dungsgänge, Schulformen und Schulstufen.
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. Schulformbeschreibung
Gymnasium
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Allgemeine Informationen
Das Gymnasium vermittelt eine vertief te
allgemeine Bildung, die für ein Hochschul-
studium notwendig ist, aber auch für eine
berufliche Ausbildung qualifiziert. Die Se-
kundarstufe I umfasst in einem durchge-
henden Bildungsgang die Klassen 5 bis 9.
Nach der Jahrgangsstufe 9 beginnt die Ein-
führungsphase der 3-jährigen gymnasialen
Oberstufe (EF). DasModell „9 + 3“ ermöglicht
den Absolventinnen und Absolventen der
Haupt-, Real- und Sekundarschulen, die die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe erworben haben, die gymnasiale
Oberstufe an einem Gymnasium ihrer Wahl
zu besuchen. Auslandsaufenthalte bleiben
für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien
weiterhin ohne Verzögerung der Schullauf-
bahn in der Einführungsphase und im ersten
Jahr der Qualifikationsphase der gymnasia-
len Oberstufe realisierbar.
Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird
regelmäßig in folgenden Fächern und Lern-
bereichen erteilt:
• Deutsch
• Mathematik
• Englisch
• zweite Fremdsprache
• ggf. dritte Fremdsprache
• Naturwissenschaften
(Biologie, Physik, Chemie)
• Gesellschaftslehre
(Geschichte, Politik, Erdkunde)
• Kunst, Musik
• Religionslehre
• ggf. Praktische Philosophie
• Sport
Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdspra-
che fortgeführt. Ab Klasse 6 wird eine zweite
Fremdsprache unterrichtet. Dies kann eine
tik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich
Naturwissenschaften und in dem Fach des
Wahlpf lichtunterrichts sowie der Berufs-
orientierung. In Klasse 10 ermöglichen sie die
Einführung weiterer Fächer der gymnasialen
Oberstufe.
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Welche Abschlüsse sind möglich?
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse
der Sekundarstufe I erworben werden:
• der Hauptschulabschluss
• der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
• der mittlere Schulabschluss
(Fachoberschulreife) nach Klasse 10
• der mittlere Schulabschluss
(Fachoberschulreife) nach Klasse 10 mit
Berechtigung zum Besuch der gymna-
sialen Oberstufe
Voraussetzung für den Erwerb des mittleren
Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind
mindestens ausreichende Leistungen in zwei
Erweiterungskursen und im Fach des Wahl-
pflichtunterrichts, befriedigende Leistungen
in den Grundkursen, zweimal befriedigende
und im Übrigen ausreichende Leistungen
in den anderen Fächern. Dieser Abschluss
beinhaltet die Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe des Gymnasi-
ums, der Gesamtschule oder entsprechen-
der vollzeitschulischer Bildungsgänge des
Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei
Erweiterungskursen und im Fach des Wahl-
pflichtunterrichts und in den übrigen Fächern
mindestens befriedigend und im Grundkurs
mindestens gut sind.
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Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bil-
dungsgang der Klassen 5 bis 10 fort.
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