Seite 11 - Wegweiser zur Schulzeit und Ausbildung in der Stadt Recklinghausen

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Eine Übersicht der Förderschulen mit Se-
kundarstufe in Recklinghausen f inden Sie
in der tabellarischen Übersicht und auf den
folgenden Seiten.
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.
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. Schulformbeschreibung
Berufskolleg
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Allgemeine Informationen zur Schulform
Berufskollegs sind Schulen der Sekundar-
stufe II. Sie verknüpfen praxisnah die beruf-
liche und allgemeine Bildung miteinander.
Das System ist in sich sehr durchlässig und
ermöglicht so nach Erreichung eines Ab-
schlusses auch die Erlangung der nächst-
höheren Qualifikation. Die Bandbreite der
Bildungsgänge reicht vom Nachholen des
Hauptschulabschlusses bis zur allgemei-
nen Hochschulreife. Die Fachpraxis hat eine
große Bedeutung und die Unterrichtsfächer
orientieren sich inhaltlich am gewählten
beruflichen Schwerpunkt. Diese Schulform
empfiehlt sich insbesondere für Schülerin-
nen und Schüler, die am Abschluss der Se-
kundarstufe I bereits wissen, wo ihre persön-
lichen Stärken und Interessen angesiedelt
sind und dass sie in diesem Bereich später
beruflich tätig sein möchten.
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Welche Abschlüsse sind möglich?
• Gesellenprüfung im Rahmen der Berufs-
ausbildung im dualen System
• Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I
• Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
• Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
mit Qualifikationsvermerk
• Fachhochschulreife (Fachabitur)
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Weiterbildung im tertiären Bereich
(Technikerausbildung in Abendform/
Erzieher/-in)
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Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
• Weiterqualifikation innerhalb des
Berufskollegs, abhängig vom erreichten
Abschluss
• Einstieg in einen Beruf
• Studium
same Lernen in einer Region ausgebaut
wird, entscheiden Eltern letztendlich durch
ihre Wahl des gewünschten Förderortes.
• Die Einrichtung von Schwerpunktschulen
sichert im Fall von komplexen Behinde-
rungen den qualitativen Standard der son-
derpädagogischen Förderung und beugt
der Vereinzelung der Kinder vor. Schwer-
punktschulen sind allgemeine Schulen,
die neben den Förderschwerpunkten der
Lern- und Entwicklungsstörungen sowie
Sprache mindestens einen weiteren För-
derschwerpunkt anbieten.
Falls dem Wunsch der Eltern nicht entspro-
chen werden kann, weil die personellen
und sächlichen Voraussetzungen an keiner
geeigneten allgemeinen Schule geschaf-
fen werden können, sind Schulaufsicht und
Schulträger – sofern die Ablehnung auf diese
zurückgeht – seitdem gehalten, den Eltern
die Gründe schriftlich darzulegen.
Förderschulen
Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird
derzeit noch in Förderschulen gefördert, die
über eine besondere Sach- und Personalaus-
stattung verfügen. Förderschulen sind geglie-
dert in sieben Förderschwerpunkte:
• Lernen
• Sprache
• Emotionale und soziale Entwicklung
• Sehen
• Hören und Kommunikation
• Geistige Entwicklung
• Körperliche und motorische Entwicklung
Nach dem Inkraf ttreten der Behinderten-
rechtskonvention der Vereinten Nationen in
Deutschland im März 2009 hat der Land-
tag von Nordrhein-Westfalen im Dezember
2010 den Grundsatzbeschluss gefasst, den
Rechtsanspruch auf inklusive Bildung im
Schulgesetz zu verankern.
Zukünf tig sollen in Nordrhein-Westfalen
immer mehr Schülerinnen und Schüler mit
und ohne Behinderungen gemeinsam lernen.
Vom Gemeinsamen Lernen haben alle Schü-
lerinnen und Schüler etwas. Die Leistungs-
starken werden dadurch nicht benachteiligt.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf entwickeln höhere
Kompetenzen. Alle profitieren vom sozialen
Zusammenhalt.
Auf demWeg zur inklusiven Schule geht NRW
zweigleisig vor. Zum einen wird das Gemein-
same Lernen systematischweiter ausgebaut,
zum anderen wurde mit der Verabschiedung
des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im
Landtag NRW die gesetzliche Grundlage für
den Ausbau des Gemeinsamen Lernens ge-
schaffen:
• Alle Kinder sollen Zugang zu einer allge-
meinen Schule haben – und zwar unabhän-
gig davon, ob sie einen Bedarf an sonder-
pädagogischer Unterstützung haben oder
nicht. Deshalb soll Eltern mindestens eine
geeignete allgemeine Schule angeboten
werden – wobei das nicht immer die ge-
wünschte Schule sein kann.
• Eltern sollen weiterhin die Förderschule
wählen können. Voraussetzung dafür ist,
dass es ein entsprechendes Angebot in der
Region gibt. InwelchemMaße das Gemein-
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