Seite 15 - Mein Profi - Das Nachschlagewerk des Handwerks

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Die Kreishandwerkerschaft stellt sich vor
10 Tipps zum Umgang mit Handwerkern
1. Aufträge nur an Meisterbetriebe vergeben.
Unabhängig von der aktuellen Diskussion über
den Fortbestand des Meisterbriefs können diese
Betriebe besondere Qualifikationen nachweisen.
Von der Kreishandwerkerschaft erfahren Sie, ob
der Betrieb auch Mitglied einer handwerklichen
Innung ist. Besondere Vorsicht ist bei „Haustür-
geschäften“ geboten.
2. Vor Auftragsvergabe Kostenvoranschläge von-
mehreren Handwerkern einholen.
Damit vermeidet man eine anschließende Dis-
kussion über den Preis. Kostenvoranschläge sind
grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht etwas anderes
vereinbart wird. Nachdem der Aufwand für die Er-
stellung von aussagekräftigen Kostenvoranschlägen
sehr hoch ist, werden immer mehr Aufwandspau-
schalen für die Erstellung von Kostenvoranschlägen
vereinbart und berechnet, die im Falle des Auftrags
aber auf diesen angerechnet werden.
3. Bei größeren Aufträgen und insbesonde-
re bei Aufträgen für bauliche Leistungen,
sollten schriftliche Bauverträge, vor allen
Dingen nach der Verdingungsordnung für
Bauwesen (VOB) geschlossen werden. Der
Leistungsumfang sollte im Vertrag geregelt
sein. Gleiches gilt für wichtige Termine, wie
etwa einen Fertigstellungszeitpunkt.
4. Bei mündlich erteilten Aufträgen oder
Reparaturaufträgen sollten im Gespräch mit
dem Handwerksmeister möglichst genau
die Art und der Umfang der auszuführenden
Arbeiten festgelegt werden.
Fehlt diese Festlegung, kann der Handwerker
den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personal-
bedarf nicht konkret planen und es entstehen
unter Umständen unnötige Kosten.
5. Die Zeiten für die An- und Abfahrt müssen
bezahlt werden.
Insbesondere bei kleineren Aufträgen sind Hand-
werker aus der unmittelbaren Nachbarschaft
deshalb in der Regel günstiger.
6. Der Kunde sollte sich bereits vor der Auf-
tragsvergabe genau über sämtliche an-
fallenden Kosten erkundigen.
Neben den Stundenverrechnungssätzen
gehören dazu auch die Höhe möglicherweise
anfallender Fahrkosten und die Zahlungs-
konditionen.
7. Bei der Auftragsvergabe und der Terminver-
einbarung sollte der Kunde dem Handwerker
eine Rufnummer hinterlassen, unter der man
ihn erreichen kann.
So kann der Kunde auch bei zeitlichen Ver-
schiebungen, beim Auftreten unvorhergesehener
Probleme, sowie bei Überschreitung einer ver-
einbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig
benachrichtigt werden.
8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, so sollte der
Kunde im Rapportzettel die aufgewendete
Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses
Belegs behalten.
9. Gegen eine Unterhaltung mit dem Hand-
werksmeister oder seinen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern ist nichts einzuwenden,
dient sie doch meist der Verbesserung
des gegenseitigen Verständnisses und der
Schaffung eines besseren Arbeitsklimas.
Beachten Sie dabei aber, dass auch diese Zeit
Arbeitszeit ist, die bezahlt werden muss.
10.Wenn Reklamationen auftreten, sollten diese
zunächst in einem offenen Gespräch geklärt
werden.
Können Differenzen auf diesem Weg nicht
ausgeräumt werden, können Sie bei Handwerks-
betrieben, die Mitglied einer Innung sind, die
Kreishandwerkerschaft ansprechen.
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Handwerker und handwerkliche Unternehmen in der
Region erbringen täglich vielfältige Leistungen für
Verbraucher und Unternehmer in der Region. Gemein-
sam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllen
sie vielfältige Aufträge und Wünsche der Kunden;
erfreulicherweise meist zur großen Zufriedenheit.
Aber auch im Handwerk agieren Menschen und
Menschen machen Fehler. Um Unzufriedenheit und
Missverständnissen im Vorfeld vorzubeugen, haben wir
einige Tipps für den Umgang mit Handwerksbetrieben
zusammengestellt: