Seite 12 - 79576_31_03_13

Basic HTML-Version

Weil am Rhein
Nachlassregelung
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Ange­legenheiten
rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbe-
sondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson
lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Part-
ner zusammenlebt. Ins­besondere Alleinstehenden ist zu
raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigen-
den Verwandten und Bekannten sowie andere wichti-
ge Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der
Wohnung zu hinter­legen oder Personen des Vertrauens
entsprechend zu informieren.
Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere
in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grund-
besitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinter-
lässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch
demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten
begünstigen wollte.
Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzli-
che Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Ver­
storbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern
jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten
im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemein-
schaft).
Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt
werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar und
Rechtsanwalt.
Für Einwohner von Weil am Rhein ist das Notariat II,
Tumringer Str. 186, 79539 Lörrach zuständig
Tel. 07621/986770
Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit
Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist
dies umgehend von dessen Besitzer dem zuständigen
Nachlassgericht auszuhändigen.
10
HomeCompany Immobilien Wohnen auf Zeit GmbH
Ist in Ihrem Nachlass eine Immobilie?
Soll die Immobilie verkauft oder vermietet
werden?
Übernimmt ein Miterbe die Immobilie?
Was ist Ihre Immobilie wert?
Fällt Erbschaftssteuer an und ein Verkauf wird
nötig?
Lassen Sie sich professionell beraten und profitie-
ren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Thomas Abele
Dipl.-Ing für Bauwesen
Immobilien-Ökonom (GdW)
79576 Weil am Rhein
Telefon 07621 689105
Thomas Friedmann
Rechtsanwalt
Stöckmattenstraße 1
D-79541 Lörrach (Haagen)
Tel. 07621 - 162 67 46
Haus- und Heimbesuche
In Bürogemeinschaft mit KUPKA-Rechtsanwälte
Kanzlei für Erbrecht
• Vererben | Erben | Pflichtteil
• Nachlassplanung
• Vorsorgevollmachten
• Patientenverfügungen
• Testamentsvollstreckungen (AGT)
• Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Internationales Erbrecht D/CH D/F D/I