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Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod
folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt an-
zuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist
das Standes­amt, in dessen Bezirk der Tod eines Men-
schen eingetreten ist.
Für die Stadt Weil am Rhein sind dies das Standesamt
Weil am Rhein, Rathausplatz 1 und die Außenstelle in
der Ortsverwaltung Haltingen, Große Gaß 5.
Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt
die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung
an das zuständige Standesamt. Ansonsten ist der
Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen
oder einen beauftragen Bestatter beim Standesamt
anzuzeigen.
Was ist zu tun?
Anzeige beim Standesamt
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die
qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre Auf-
gabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite
zu stehen.
Das betrifft entsprechend den an sie gerichteten Wün-
schen die Ausrichtung und Durchführung der Bestat-
tung, die Erledigung der Formalitäten bei Behörden,
Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Kran-
kenhäusern.
So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefal-
les in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter
übernommen.
Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann
reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden
Unterlagen stets griffbereit sind.
LUTZ STOYAN · Feuerbachstraße 33 · 79576 Weil am Rhein
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