Seite 9 - 79576_31_03_13

Basic HTML-Version

Trauerfeier und kirchliche Beerdigung
Der Bestattungstermin wird durch Ihren Bestatter ver-
einbart.
Der nächste Angehörige sollte zweckmäßigerweise di-
rekt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen,
um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beer-
digung zu vereinbaren.
Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist
das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch
gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches
gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier.
Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen
Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit dem Bestat-
tungsunternehmen zu vereinbaren.
War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtli-
chen Religionsgemeinschaft (z. B. evangelische Lan-
deskirche, römisch-katholische Kirche) und lässt sich
dies durch die Meldedatei nachweisen, so wird die Kon-
fessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetra-
gen, sofern die Angehörigen damit einver­standen sind.
7
B UCHHAA S
G R A B MA L E
I N G R O S S E R A U SWA H L
7 9 5 3 9 L Ö R R A C H
G R Ü T T W E G 5 / B 3 1 7
TEL.
07621·84315
FAX
163909