Weinheim Planen und Bauen

26 8. Die Stadtwerke Weinheim informieren Die folgenden Hinweise und Empfehlungen helfen Ihnen, beim An- schluss an die Versorgungsnetze Zeit und Wege zu sparen. Hausanschluss Der Hausanschlussauftrag sollte mindestens 6 Wochen vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden. Dem Auftrag ist ein Lageplan sowie ein Grundrissplan beizufügen. Bei bereits erschlossenen Neubaugebieten, in denen die Hausanschlüsse schon vorverlegt worden sind, erkundigen Sie sich bitte über die Lage der Hausanschlussvorverlegung. Auskünfte über die Lage vorhandener Telefonleitungen erhalten Sie unter Telefon 0621 294-6107, Fax 0621 294-6106. Für die Ausführung der Hausanschlüsse gilt: J Der Hausanschlussraum sowie die Hauseinführung sollten immer auf der zur Straße gerichteten Seite des Gebäudes liegen. Wenn ausführ- bar, ist immer der kürzeste Weg für die Hausanschlussleitungen zu wählen – nach Möglichkeit im rechten Winkel zur bestehenden Haupt- leitung (für Architekten siehe DIN-Norm). J Wichtig: Hausanschlussleitungen dürfen nicht überbaut bzw. über- pflanzt werden. J Bei Einführungen in Gebäude, die nicht unterkellert sind, sowie bei Ga- ragen ist entweder auf der zur Straße zugewandten Gebäudeseite eine Aussparung von 80 cm lang x 80 cm breit und 120 cm tief, bündig In- nenkante Außenwand in der Bodenplatte und im Fundament vorzuse- hen (diese kann nach Einführung der Hausanschlussleitungen wieder geschlossen werden) oder es muss ein Leerrohr mit einer Umlenkung von max. 15 Grad verlegt werden. Die Dimension richtet sich nach der Größe des Hausanschlusses. J Bei besonderen Baumaßnahmen bzw. Anschlüssen (ab Grundstücks- grenze größer 15 m) behalten sich die Stadtwerke vor, einen Über­ gabeschrank bzw. in Ausnahmefällen einen Übergabeschacht zu fordern. Baustrom/Bauwasser Schon bevor ein Haus steht, wird Strom und Wasser benötigt. Um ein Baustromprovisorium einzurichten, müssen Sie einen Elektroinstalla- teur beauftragen, der den Anschluss bei den Stadtwerken beantragt. Den Baustromkasten erhalten Sie üblicherweise von Ihrer Baufirma oder Ihrem Installateur. Die Stadtwerke führen den Baustromanschluss durch und setzen den Zähler in den Baustromverteiler. Sollten Sie auch ein Bauwasserprovisorium benötigen, teilen Sie den Stadtwerken das bitte rechtzeitig mit, damit die Arbeiten für Baustrom und Bauwasser entsprechend koordiniert werden können. Für Bauwasser stellen die Stadtwerke Ihnen ein Standrohr mit Wasserzähler oder einen Bauwas- serzähler zur Verfügung. Einbau und Inbetriebnahme der Gasheizung Beim Einbau von Erdgas-Brennwertanlagen sind die Technischen Anga- ben über Feuerungsanlagen bei Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister mindestens 10 Tage vor Baubeginn mit einzureichen. Aus Sicherheits- gründen dürfen Gasfeuerstätten generell erst dann in Betrieb genom- men werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsi- cherheit und die sichere Abführung der Abgase bescheinigt hat (LBO §§ 50, 67).

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