Weinheim Planen und Bauen

eine große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dabei kann ein Kontrast durch Wandfarbe und Wohnmöbel erreicht werden, der zugleich als De- sign- und Stilmittel zu werten ist. Die Planung des Wohnzimmers kann mittels einer 3-D-Planungs-Software durchgeführt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass verschiedene Szenarien der Anordnung der Wohnmöbel möglich sind. Es lässt sich somit virtuell das zukünftige Design durchspielen. Hin- sichtlich der zu verwendenden Materialien lässt sich sagen, dass für die Wandgestaltung nicht nur normale Papiertapete verwendet werden kann, sondern auch ein Rauputz für den Innenbereich oder eine Tex- tiltapete. Die Textiltapete wirkt besonders edel und kennzeichnet das Wohnzimmer als besonders wertvollen Raum. Andererseits kann durch Rauputz bei entsprechender Auswahl der Wohnmöbel ein mediterranes Flair geschaffen werden. Wenn das Wohnzimmer hingegen als Wohn- und Schlafraum genutzt werden soll, so kann entweder eine platzsparende Bett-im-Schrank-Lö- sung verwendet werden oder aber (was moderner wirkt) ein Schlafsofa genutzt werden. Soll das Wohnzimmer gleichzeitig als Essraum dienen, so besteht die Möglichkeit, eine separate Essecke einzurichten. Diese kann vom übri- gen Wohnbereich durch eine Wand abgetrennt werden oder aber auch durch ein anderes Stilelement. Grundsätzlich gilt, dass bei der Renovie- rung eines Wohnzimmers der Farbgebung beziehungsweise der Gestal- tung der Wände eine große Bedeutung zukommt, da diese als äußerer Rahmen der Möbel dienen. Barrierefreie Wohnraumgestaltung Eine barrierefreie Wohnraumgestaltung ist nicht nur für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderung sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf das eigene Alter. Insbesondere Hauseigentümer sollten deshalb bei der Planung des Gebäudes eine barrierefreie Anlage in ihren Grundzü- gen mit einplanen. Die Grundlage barrierefreien Bauens ist die Tatsa- che, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen soll. Aus diesem Grund müsste theoretisch jedes Gebäude barrierefrei er- baut werden. In der Praxis ist dies jedoch nicht der Fall. Deshalb sind nach neuesten rechtlichen Erwägungen bei Neubauten barrierefreie Wohnelemente grundsätzlich zu beachten. Barrierefreies Bauen gilt übrigens nicht nur im Zusammenhang mit körperlichen Einschränkun- 38 gen. Denn auch Mütter mit Kinderwagen benötigen einen barrierefreien Zugang. Letztlich profitieren auch Kinder davon, wenn diese beispielsweise ei- nen Lichtschalter ohne größere Probleme erreichen. Insbesondere im Badezimmer sollte ausreichend Platz sein, damit Rollstuhlfahrer sich frei bewegen können. Ist dies nicht möglich, so sollte zumindest auf Hö- henunterschiede verzichtet werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Anlage des Duschbeckens. Die Toilette ist so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ohne größere Prob- leme benutzt werden kann. Im Hinblick auf die eigene Zukunft im Alter sollte zudem darauf geachtet werden, dass Platz für das Anbringen von Griffen im Bereich der Toilette verbleibt. Außerdem sollte bei der Anlage von Lichtschalter darauf geachtet werden, dass diese auch von Kindern oder Menschen mit Rollstühlen genutzt werden können. Bei der Anlage einer Treppe sollte diese so gestaltet werden, dass im späteren Leben ein Treppenlift angebracht werden kann. Für die barrie- refreien Gestaltungselemente beim Bauen gibt es bestimmte DIN-Nor- men, die beachtet werden müssen. So umfasst die DIN-Norm 18040-2 die Grundlagen für barrierefreies Bauen (Teil 2) für den Bereich Woh- nungen. Daneben gibt es unter anderem noch die Leitlinien für Nor- mungsgremien zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von älteren Men- schen sowie von Menschen mit Behinderungen (DIN- Fachbericht 131 (2003). Zudem existiert der DIN- Fachbericht 124 (2002) hinsichtlich der Gestaltung barrierefreier Produkte. Teilweise haben Landesbehörden in den Landesbauordnungen bestimm­ te Festlegungen getroffen, die ebenfalls Kriterien für das barrierefreie Bauen umreißen. Entgegen einer weitläufig verbreiteten Meinung be- deutet Barrierefreiheit nicht soviel wie behindertengerecht. Der Unter- schied liegt auf der Hand. Eine Behinderung ist jeweils individuell an- gelegt. So gibt es Menschen mit Sehbehinderung oder Menschen die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Ausgestaltung einer behindertengerechten Wohnung ist bei einem blinden Menschen anders als bei einem querschnittsgelähmten Menschen. Eine behinder- tengerecht gestaltete Wohnung umfasst somit den jeweils individuellen Behinderungsgrad. Eine barrierefrei gestaltete Wohnung hingegen ist so gestaltet, dass sie grundsätzlich in all ihren Wohnbereichen ungehin- dert passiert werden kann, unabhängig einer wie auch immer vorhande- nen körperlichen Behinderung.

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