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Bestattungsformen
Die Frage nach der richtigen Bestattungs-
form kann jeder nur für sich selbst beant-
worten. In jedem Fall ist es sinnvoll, seine
Entscheidung zu Lebzeiten schriftlich zu
hinterlegen.
Erdbestattungen werden grundsätzlich in
einem Sarg vorgenommen. Neben der tra-
ditionellen Erd- und Urnenbestattung ist
auch die anonyme Erdbestattung möglich.
Feuerbestattungen können sowohl in Urnen
als auch durch Verstreuung oder Vergrabung
vorgenommen werden. Auf den Friedhöfen
stehen für Urnen Reihen- und Wahlgräber
zur Verfügung. Eine Wahlgrabstelle nimmt
einen Sarg und, je nach Grab, auch zusätz-
lich Urnen auf. Die Wahl der Grabstätte
bezieht sich auf die Bestattungsform.
Bestattungsauftrag
Die Bestattungsgesetze sind von Bundes-
land zu Bundesland verschieden, meist wer-
den allerdings in der Rangfolge Ehegatten,
Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister,
Großeltern und schließlich Enkelkinder ver-
pflichtet, die Beerdigung in die Wege zu
leiten. Für den Fall, dass keine Angehörigen
mehr ausfindig gemacht werden können,
kein Kontakt mehr zu ihnen besteht oder
diese damit überfordert sind, die nötigen
Entscheidungen zu treffen, kümmert sich die
Ordnungsbehörde mit dem Nachlassgericht
um eine öffentlich-rechtliche Bestattung
aufgrund mangelnder Totenfürsorge. Sind
die Bestattungswünsche frühzeitig schrift-
lich niedergelegt worden, werden sie von
den Behörden nach Möglichkeit respektiert.
INFO: Was ist im Sterbefall zu tun?
Klare Gedanken zu fassen ist in dieser Situation verständlicherweise sehr schwer. Daher
möchten wir Ihnen an dieser Stelle mit der Aufführung des bürokratischen Weges eine
kleine Stütze sein:
A
Zunächst wird der Arzt benachrichtigt, um den Totenschein auszustellen.
A
Die nächsten Angehörigen werden unterrichtet.
A
Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdigung beauftragt bzw. bei Vorliegen einer
entsprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben in Kenntnis gesetzt.
A
Spätestens am folgenden Werktag sucht das Bestattungsinstitut das Standesamt auf,
um folgende Dokumente vorzulegen: Totenschein, Geburtsurkunde bzw. Heiratsur-
kunde oder Stammbuch, Personalausweis des Verstorbenen und desjenigen, der den
Sterbefall anzeigt.
A
Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestattungsinstitut mit der entsprechenden
Erlaubnis die Beerdigung bei der Verwaltung des gewünschten Friedhofs an (Kirchen-
gemeindeamt oder städtisches Friedhofsamt).
A
Über den Tod werden die Versicherungen des Verstorbenen benachrichtigt, insbeson-
dere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung.
A
Wurde ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgericht vorgelegt.
A
Die Todesanzeige wird aufgegeben.
A
Die vertraglichen Bindungen des Verstorbenen werden aufgelöst, beispielsweise die
Mitgliedschaften zu Vereinen, Verbänden und Organisationen oder der Mietvertrag.
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„Ihr Helfer in schweren Stunden“
„So einzigartig
wie jeder Mensch ist –
so individuell sollte
seine Bestattung sein.“
Maija Hinderlich
Bahnhofstraße 64/1
71332 Waiblingen
Telefon 07151 966950
Mobil 0171 7977747
Denn die
Summe
unseres Lebens
sind die
Stunden,
wo wir lieben.
Wilhelm Busch