Ausländerbehörde
Stadtverwaltung Bergheim
Bethlehemer Straße
50126 Bergheim
Tel.: Telefonnummer anzeigen0227189402
Kategorie: Bürgerservice, Verwaltung
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Folgende Aufgaben werden im Bereich des Ausländerwesens wahrgenommen:
Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln:
Hierbei wird seit dem 01.01.2005 nur noch zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis unterschieden. Der Aufenthaltstitel richtet sich gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach dem Aufenthaltszweck:
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16 und 17 AufenthG)
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 bis 21 AufenthG)
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 bis 26 AufenthG)
Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 bis 36 AufenthG)
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:30 – 17:45 Uhr
Freitag 8:00 –12:00 Uhr
Rollstuhlgerecht