AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der mediaprint infoverlag gmbh

1. Auftrag
a) Auftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag eines selbständig tätigen oder gewerbetreibenden Auftraggebers mit dem Verlag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbeinhalte (Printanzeigen und/oder Interneteinträge) in Informations- bzw. Kommunikationsmitteln wie Druckwerken oder dem Internet zum Zwecke der Verbreitung.
b) Bei Druckwerken richtet sich deren Auflagenhöhe und Laufzeit nach den Vorgaben des jeweiligen im Vertrag genannten Trägers des Projektes. Die Verteilung bzw. Ausgabe des Druckwerkes erfolgt über den im Vertrag genannten Träger des Projektes sowie die Stellen, die aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Mediadaten des Verlages ersichtlich sind. Weitere Auskünfte hierzu sind über den Verlag zu erhalten.
c) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für eine Druckschrift beauftragte Veröffentlichung auch im Internet unter einer oder mehreren vom Verlag innegehaltenen Seiten (total-lokal.de u. a.) oder auf Datenträger veröffentlicht werden kann.
d) Einen Werbeerfolg der vertragsgegenständlichen Werbemaßnahme des Auftraggebers schuldet der Verlag nicht.

2. Bonitätsauskunft, Ablehnung eines Auftrages, Platzierungsabreden
a) Der Verlag behält sich vor, eine Bonitätsauskunft über den Auftraggeber einzuholen. Sofern begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers auftreten, steht es dem Verlag frei, den Auftrag nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
b) Der Verlag behält sich vor, sich vom Vertrag über eine Werbemaßnahme ganz oder teilweise nach sachgemäßem Ermessen zu lösen, insbesondere soweit dies wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form aufgrund einheitlicher, sachlich gerechtfertigter Gründe des Verlages veranlasst ist. Dies gilt vor allem, falls der Inhalt einer Werbemaßnahme gegen Gesetze bzw. behördliche Bestimmungen verstößt, die Rechte Dritter verletzt oder die Veröffentlichung für den Verlag aus technischen Gründen unzumutbar ist.
c) Der Verlag behält sich ferner vor, Aufträge, die eine Festplatzierung beinhalten, abzulehnen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, bzw. von einer vereinbarten Festplatzierung abzuweichen, wenn dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Im letztgenannten Fall wird der Verlag einen etwaigen vertraglich vereinbarten Platzierungszuschlag nicht in Rechnung stellen. Der Auftraggeber erhält darüber unverzüglich Nachricht.
d) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber vom Verlag unverzüglich mitgeteilt und ihm eine etwaige bereits geflossene Gegenleistung vom Verlag zurückerstattet.

3. Druckqualität, Mitwirkung des Auftraggebers, Internetdarstellung
a) Die Werbemaßnahme wird vom Verlag so gestaltet, wie sie vom Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages oder binnen einer vereinbarten bzw. gesetzten Frist durch Nachreichung entsprechender Vorlagen bzw. Daten an den Verlag vorgegeben wurde. Für die rechtzeitige Lieferung entsprechender fehlerfreier und geeigneter Vorlagen für die Werbemaßnahme (Text, Logo etc.) und einwandfreier Druck- bzw. Scanunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
b) Sollte der Auftraggeber nicht bei Vertragsabschluss bzw. nicht bis spätestens zu einem vereinbarten Termin geeignete Gestaltungsvorlagen zur Verfügung stellen, ist der Verlag berechtigt, die Werbemaßnahme nach eigenem Ermessen zu gestalten und zu setzen. Die Rechte und Ansprüche des Verlages gem. §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt. Sofern das Vertragsverhältnis aus Einzelleistungen besteht (z. B. Anzeigenauftrag – Redaktioneller Beitrag – kostenpflichtiger Interneteintrag), ist der Verlag auch zu Teilkündigungen berechtigt.
c) Für verlorengegangene Gestaltungsvorlagen des Auftraggebers trägt der Verlag keine Haftung, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
d) Werden Gestaltungsvorlagen per Datenträger oder durch Fernübertragung an den Verlag übermittelt, hat der Auftraggeber dem Verlag unaufgefordert und unverzüglich zusätzlich einen Ausdruck der Vorlage auf Papier zukommen zu lassen. Andernfalls trägt der Verlag keine Haftung für – auch programmspezifische – Abweichungen der endgültigen Gestaltung von der Vorlage bzw. vom Korrekturabzug, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. Für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der übermittelten Dateien haftet der Auftraggeber.
e) Sollte eine dem Verlag zur Verfügung gestellte Datei mit einem Computervirus o. ä. befallen sein, ist der Verlag zu deren Löschung berechtigt, ohne dass dem Auftraggeber deshalb Ansprüche erwachsen. Für Schäden, die dem Verlag durch ein solches Schadprogramm entstehen, haftet der Auftraggeber.
f) Bei Druckwerken gewährleistet der Verlag übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen Möglichkeiten. Da der Verlag ausschließlich im 4-Farbdruck der Euro-Skala druckt, wird von ihm keine Haftung übernommen, falls von der Euro-Skala abweichende Farbwünsche des Auftraggebers nicht realisiert werden können. Geringfügige Farbabweichungen hat der Auftraggeber zu dulden, ohne sich auf Mängelansprüche berufen zu können.

4. Korrekturabzug
a) Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, der im Vertrag schriftlich festzuhalten ist. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung reicht die Absendung eines Korrekturabzuges durch den Verlag aus; vom Nachweis des Zugangs beim Auftraggeber ist der Verlag befreit.
b) Ein Korrekturabzug gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er diesem nicht innerhalb einer vom Verlag gesetzten Frist unter Angabe von konkreten Änderungswünschen widerspricht. Änderungs- bzw. Korrekturmitteilungen haben schriftlich zu erfolgen; ein mündlicher Widerspruch gegen den Korrekturabzug ist unwirksam. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des von ihm zurückgesandten Korrekturabzuges.

5. Änderungen
a) Unabhängig von einem Wunsch über die Erteilung eines Korrekturabzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Änderungen, die an der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahme vorzunehmen sind, unverzüglich und unaufgefordert dem Verlag mitzuteilen. Änderungswünsche können berücksichtigt werden, soweit dies dem Verlag bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werbung möglich und zumutbar ist.
b) Sollte der Verlag an der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahme vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen vorzunehmen haben, so hat der Auftraggeber hierfür anfallende Mehrkosten zu tragen. Sind insoweit mehrere Korrekturabzüge erforderlich, entstehen ab dem dritten Korrekturabzug Mehrkosten von jeweils 15,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Der Verlag ist berechtigt, die Vornahme der Änderung von der vorherigen Zahlung der Vergütung abhängig zu machen.
c) Hinsichtlich etwaiger Platzierungsänderungen gilt Ziff. 2. c) dieser Geschäftsbedingungen.

6. Haftung, Mängelansprüche, Verjährung
a) Der Verlag haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verlag nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Werbemaßnahme von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung deren Brauchbarkeit. Die Haftung des Verlages ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
b) In Fällen von Leistungsverzögerung kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, wenn es sich dabei um eine vom Verlag zu vertretende Pflichtverletzung handelt. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
c) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber dem Verlag schriftlich bei diesem eingehend anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Soweit die Behebung von Mängeln möglich ist, ist dem Verlag dafür eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tage zu gewähren.
d) Soweit dem Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfaches Verschulden zur Last liegt, verjähren die Ansprüche des Auftraggebers innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistung sowie für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, ferner für Schadensersatzansprüche nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7. Haftung und Copyright
a) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Werbemaßnahme erforderlichen Rechte besitzt. Er übernimmt die uneingeschränkte Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahme sowie darin ggf. enthaltener Links und stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch wettbewerbs-, urheber-, namens- oder markenrechtlicher Art hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Werbemaßnahme, deren rechtlicher Zulässigkeit und deren Inhalt einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten frei, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
b) Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Werbemaßnahme des Auftraggebers und deren Inhalt daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter, Berufsordnungen, Standesrichtlinien etc. beeinträchtigt oder verletzt werden.
c) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung im Rahmen der Veröffentlichung als Druckwerk, auf Datenträger oder im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte – insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf mittels aller technischer Verfahren in bekannter oder noch unbekannter Form –, und zwar örtlich unbegrenzt und zeitlich sowie inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.

8. Vergütung
a) Der Auftraggeber hat für die Ausführung des Auftrages dem Verlag die im Auftrag vereinbarte Vergütung zuzüglich Versandpauschale und der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.
b) Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag kündigt oder aus einem vom Verlag nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt bzw. diesen anficht, hat der Verlag Anspruch auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz gegenüber dem Auftraggeber wie folgt:
55 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung vor Erstellung des Korrekturabzuges;
85 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erstellung des Korrekturabzuges;
100 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erteilung des Druckauftrages
oder Bereitstellung auf Datenträger oder im Internet.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Verlag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt, den Vertrag kündigt oder ihn anficht. Der Nachweis, daß im
Einzelfall ein niedrigerer Anspruch des Verlages besteht oder ein solcher Anspruch überhaupt
nicht gegeben ist, steht dem Auftraggeber frei.

9. Laufzeit und Kündigung
a) Printanzeigen werden für die jeweilige Auflage des Druckwerkes beauftragt. Interneteinträge werden für die Dauer von mindestens 24 Monaten veröffentlicht, beginnend mit der Auslieferung des Druckwerkes. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
b) Ist die vertragliche 24-monatige Laufzeit des Interneteintrages abgelaufen, steht es dem Verlag frei, auch einen bis dahin kostenpflichtigen Eintrag auf einen kostenlosen „Basic“-Eintrag mit verminderten Werbeinhalten zu reduzieren oder den Eintrag – unabhängig davon, ob er während der Laufzeit kostenfrei oder kostenpflichtig war – ganz zu löschen. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung seiner Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Verlag widersprechen. Soweit der Auftraggeber nach Ablauf der 24-monatigen Laufzeit eine Aktualisierung seines weiterhin veröffentlichten Interneteintrages verlangt, steht es dem Verlag frei, dies von der vorherigen Zahlung einer angemessenen Vergütung für den ihm dadurch entstehenden Aufwand abhängig zu machen; wird darüber keine Einigkeit erzielt, wird der Eintrag gelöscht.
c) Erlangt der Verlag nach Veröffentlichung der Werbemaßnahme davon Kenntnis, dass die
Anzeige oder der Interneteintrag des Auftraggebers gegen Gesetze bzw. behördliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt, ist der Verlag berechtigt, den jeweiligen
Werbeinhalt zu sperren oder zu löschen. Der Auftraggeber wird davon informiert; ein Minderungsrecht erwächst daraus nicht.

10. Zahlungsverzug
a) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Verlag berechtigt, den vom Vertrag umfassten Interneteintrag des Auftraggebers für den Zeitraum des Verzuges zu sperren. Die
Laufzeit des Interneteintrages verlängert sich dadurch nicht. Ebenso erwächst daraus kein Recht des Auftraggebers, die vereinbarte Vergütung zu mindern.
b) Vereinbart der Auftraggeber mit dem Verlag die Begleichung der Vergütung in Raten und tritt Zahlungsverzug ein, wird die zu diesem Zeitpunkt insgesamt noch ausstehende Vergütung insgesamt zur Zahlung fällig.

11. Schlussbestimmungen
a) Kündigungs-, Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen des Verlages oder des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
b) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
c) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen richtet sich bei Klagen der Gerichtsstand nach dem Sitz des Verlages. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht.

mediaprint AGB – Juli 2015

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