Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2020/2021

Genauso wichtig war das gegenseitige Kennen­ lernen der Akteure, so dass gemeinsame, institutionsübergreifende Angebote oder Veran­ staltungen entwickelt, geplant und umgesetzt werden konnten. Da das Thema Alter und Migration auch in kom­ menden Jahren immer weiter an Bedeutung gewinnen (demographischer Wandel) wird, erfolgte im Oktober die Umwandlung des Netz­ werkes in die Facharbeitsgruppe „Alter, Familie und Migration“. Durch den Zusatz „Familie“ erfuhr das frühere Netzwerk eine Erweite­ rung, welche gleichzeitig die Beibehaltung des Schwerpunktes „Älter werden in der Migra­ tionsgesellschaft“ ermöglichte. Zurzeit besteht die Möglichkeit, der eigen­ ständigen Fortführung des Netzwerkes durch Mitglieder und Akteure, wie auch die Einbin­ dung der Facharbeitsgruppe „Alter, Familie und Migration“ in das Netzwerk Integration. StädteRegion Aachen Kommunales Integrationszentrum Zollernstraße 10 · 52070 Aachen Auskunft erteilt: Saskia Wilm Telefon: 0241 5198 4612 Telefax: 0241 5198-84612 E-Mail: Saskia.wilm@ staedteregion-aachen.de 1.8 Vorsorge Über den Tod zu reden ist heute kein Tabu mehr. Die Medien haben sich diesem Thema in­ zwischen zugewandt. Sich mit dem Thema Tod und Sterben zu beschäftigen, sich bewusst zu sein, dass der Tod genauso selbstverständlich zu unserem Leben gehört wie die Geburt, muss uns nicht die Lust am Leben nehmen. Im Gegenteil. Vielleicht wissen wir erst dann, wie kostbar jede Minute und jede Stunde unseres Lebens ist, und wie wichtig es ist, die Zeit, die uns geschenkt ist, zu nutzen und auszu- kosten. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauens­ personen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich ent­ scheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vertretungsvollmacht. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt werden. Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbe­ stimmtheit. Neben rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten kann zum Beispiel für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit eine Person vorgeschlagen werden, die die Betreuung über­ nehmen soll. Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Ver­ trauenssache. Man sollte deshalb bedenken, dass es im Notfall vielleicht keine Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmächtigten zu kont­ rollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Es ist ratsam, die Voll­ macht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de Patientenverfügung Die Patientenverfügung gibt den Willen ei­ ner Person wieder, wie sie im Krankheitsfall am Lebensende behandelt werden möchte. Der Heinz Peters Fachanwalt für Familienrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Mietrecht, öffentliches Baurecht Dieter Pletz Fachanwalt für Arbeitsrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht Wilhelmstraße 37 · 52249 Eschweiler Telefon: 02403 78990 · Fax: 02403 789921 E-Mail: info@rechtsanwalt-heinz-peters.de E-Mail: info @ra-pletz@web.de www.rechtsanwalt-heinz-peters.de Anwaltssozietät Peters & Pletz Fachanwälte 14 1. Beratung

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