Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2020/2021

15 1. Beratung Jederzeit kann die Situation eintreten, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Damit auch in dieser Zeit Ihr Wille respektiert wird, ist es wichtig, be- reits frühzeitig diesen Willen schriftlich festzuhalten. Zu einer umfassenden Vorsorgeplanung gehört daher insbesondere die Erteilung einer Vorsorge- vollmacht und Patientenverfügung. Allerdings gilt gerade bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten besondere Vorsicht. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten wissen, dass der Erteilung einer Vorsorgevollmacht in der Regel ein sog. Auftragsverhältnis zu Grunde liegt. Hieraus erge- ben sich für beide Seiten rechtliche Verpflichtungen. Wer diese nicht kennt, läuft schnell Gefahr, Fehler zu machen und später durch die Erben auf Schaden- sersatz in Anspruch genommen zu werden. Außer- dem sollte man sicherstellen, dass die Vollmachten im Ernstfall auch Ihren Zweck erfüllen. Abgesehen von inhaltlichen Anforderungen kommt dabei auch der Form eine besondere Bedeutung zu. Daneben sollte auch der Nachlass frühzeitig geplant und abgestimmt werden. Nur durch eine professio- nelle Nachlassplanung kann sichergestellt werden, dass den „Richtigen“ das hinterlassene Erbe auch tatsächlich zu Gute kommt. Erbstreitigkeiten können hierdurch vermieden werden. Zu prüfen ist ferner, ob Vermögensgegenstände nicht schon zu Lebzeiten übertragen werden sollten, um z.B. Erbschaftssteuer zu sparen oder das Vermögen zu sichern. Rechts- sicherheit bringt hier eine anwaltliche Beratung. Wir sind gerne für Sie da! Dr. René Gülpen Fachanwalt für Erbrecht zert. Testamentsvollstrecker (AGT) REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner www.rewisto.de Tel.: 0241 / 94919 - 31 Vorsorge – Keine Frage des Alters!

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