Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

13 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 2 Beratung und Information Beratung und Information 2.3 Rentenberatung Fragen zur Rente sind oft komplexer Natur und nicht immer leicht zu beantworten. Die Deut- sche Rentenversicherung bietet regelmäßig Sprechstunden im Rathaus an. Sprechtage: 2. und 4. Montag im Monat, nach Terminvergabe. Anmeldungen und Ihre Ren- tenanträge nimmt die Stadt Ahaus entgegen. Š Š Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Ursula Wermert, Christiane Pohlmann Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72339, 72340 2.4 Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behin- derung stellen. Auskünfte und Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenauswei- ses erhalten Sie bei der Š Š Stadt Ahaus Fachbereich Bürgerservice (Bürgerbüro) Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72777 Parkerleichterung für Schwerbehinderte Wer in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehin- dert) verzeichnet hat, kann bei der Stadt Ahaus einen Parkausweis beantragen. Š Š Stadt Ahaus Fachbereich Sicherheit und Ordnung Udo Heynk Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72253 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie Anspruch auf eine Gebührenbefreiung. Der Bezug von Sozialleistungen kann eben- falls einen Anspruch auf Gebührenbefreiung rechtfertigen. © Brigitte Bohnhorst – Fotolia

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