Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

14 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 2 Beratung und Information Beratung und Information Leistungen für sehbehinderte, blinde und gehörlose Menschen Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) können hochgradig sehbehinderte, blinde und gehörloseMenschen finanzielle Leistungen erhalten. Auskünfte und Antragstellung bei der Stadt Ahaus Š Š Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Ursula Wermert, Christiane Pohlmann Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72339, 72340 2.5 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Rechtsuchende Bürger, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anwalt leisten können, habenbei Vorliegender übrigenVoraus- setzungen Anspruch auf kostenlose Rechtsbera- tung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Einkommensnachweise werden dem Gericht vorgelegt; der/die Rechtspfleger/-in stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Berech- tigungsschein aus, mit dem man sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seines Vertrauens wenden kann. Bei Fragen zur Rundfunk- und Fernsehgebüh- renbefreiung wenden Sie sich bitte an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Anträge mit Erläuterungen zur Gebührenbefrei- ung liegen im Bürgerbüro der Stadt Ahaus aus. Telefongebührenermäßigung/Sozialtarif Die Telefonanbieter gewähren insbesondere beim Vorliegen des Merkzeichens „RF“ im Schwerbehindertenausweis eine Gebührener- mäßigung. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem Telefonanbieter.

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