Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser
15 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 2 Beratung und Information Beratung und Information Rechtsberatung wird für die bereits laufenden Verfahren nicht gewährt. Für einen anstehen- den Rechtsstreit kann Ihnen jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskos- tenhilfe bewilligt werden. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann diese Prozesskosten- hilfe für Sie beantragen. Auskunft erteilt das Amtsgericht Ahaus Sümmermannplatz 1 – 3, 5 48683 Ahaus Telefon: 02561 4270 2.6 Grundsicherung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, die den Lebens unterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbs geminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei um eine Formder Sozialhilfe, bei der die Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kin- der oder Eltern über ein jährliches Gesamtein- kommen von 100.000 Euro und mehr, besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Auskünfte erteilt: Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Silvia Piegel Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72333 2.7 Wohnberechtigungsschein/Wohngeld Für den Bezug öffentlich geförderter Wohnun- gen benötigen Sie einen Wohnberechtigungs- schein. Die Erteilung ist einkommensabhängig. LebenSie ineinerMietwohnung, habenSieeinen Rechtsanspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlie- gen. Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld (Lasten- zuschuss) gewährt werden. Auskünfte und Antragstellung Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Anke Legener-Kaiser Sabine Hanke Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72471, 72474
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