Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

15 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 2 Beratung und Information Beratung und Information Rechtsberatung wird für die bereits laufenden Verfahren nicht gewährt. Für einen anstehen- den Rechtsstreit kann Ihnen jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskos- tenhilfe bewilligt werden. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann diese Prozesskosten- hilfe für Sie beantragen. Auskunft erteilt das Š Š Amtsgericht Ahaus Sümmermannplatz 1 – 3, 5 48683 Ahaus Telefon: 02561 4270 2.6 Grundsicherung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, die den Lebens­ unterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbs­ geminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei um eine Formder Sozialhilfe, bei der die Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kin- der oder Eltern über ein jährliches Gesamtein- kommen von 100.000 Euro und mehr, besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Auskünfte erteilt: Š Š Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Silvia Piegel Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72333 2.7 Wohnberechtigungsschein/Wohngeld Für den Bezug öffentlich geförderter Wohnun- gen benötigen Sie einen Wohnberechtigungs- schein. Die Erteilung ist einkommensabhängig. LebenSie ineinerMietwohnung, habenSieeinen Rechtsanspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlie- gen. Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld (Lasten- zuschuss) gewährt werden. Auskünfte und Antragstellung Š Š Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Anke Legener-Kaiser Sabine Hanke Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72471, 72474

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