Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

30 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 5 Vorsorge, Testament, Sterbefall Vorsorge, Testament, Sterbefall 5 Vorsorge, Testament, Sterbefall 5.1 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauens- personen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich ent- scheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vertretungsvollmacht. In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt werden (z. B. Vermögensangelegenheiten, Gesund- heitsfragen). Die Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache. Man sollte deshalb bedenken, dass es im Notfall vielleicht keine Böcker, Maneke & Partner GbR Rechtsanwälte – Notare – Fachanwälte · Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen · Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften · Gestaltung von Vorsorgevollmachten Tel. 02561 9387-0 Fax 02561 938720 www.kanzlei-ahaus.de Wilhelm Böcker Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Erbrecht Bei der berät Sie Accertus Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hartmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft Hartmann Beratungs GmbH Unternehmensberatung Wilhelm Böcker Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht Frank Maneke Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht B.-Michael Sommer Rechtsanwalt und Notar Marina Hollekamp Rechtsanwältin Wallstraße 16–20 · 48683 Ahaus Füchtenfeld 9 · 48599 Gronau

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=