Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

31 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 5 Vorsorge, Testament, Sterbefall Vorsorge, Testament, Sterbefall Weitere Auskünfte erteilen: Š Š Amtsgericht Ahaus Sümmermannplatz 1 – 3, 5, 48683 Ahaus Telefon: 02561 427-0 Š Š Kreisverwaltung Borken, Betreuungsstelle Birgit Kuhberg Burloer Straße 93, 46325 Borken Telefon: 02861 821213 Š Š Sozialdienst kath. Frauen Ahaus-Vreden e. V. Betreuungsverein Schlossstraße 23, 48683 Ahaus Telefon: 02561 42909334 Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmächtig- ten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt kei- ner Formvorschrift, sie muss aber persönlich unterschrieben werden. In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer mit der Betreuung beauftragt werden soll. Es können auch ganz spezielle Aufgabenbereiche des Betreuers benannt werden. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das zuständige Vormundschaftsgericht. Der jeweilige Betreuer wird durch das Vor- mundschaftsgericht bestellt und kontrolliert. Die Patientenverfügung gibt denWillen einer Person wieder, wie im Krankheitsfall von den Ärzten mit sogenannten lebensverlän- gernden Maßnahmen umgegangen werden soll. Da der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen eine sehr schwerwiegende Ent- scheidung ist und Patientenverfügungen auch umstritten sind, sollten Sie sich die Formulierung genau überlegen und mög- lichst mit Ihrem Arzt abstimmen. Die Patientenverfügung ist an keine beson- dere Form gebunden. Es empfiehlt sich, eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu machen. NACH MEINEM TOD lebt ihr weiter. Ich sorge vor. Bestattungsvorsorge: eine Sorge weniger. Beratung und Betreuung im Trauerfall. Fuistingstraße 6 · 48683 Ahaus Z 02561 44189 · Mobil 0171 8332290 info@bestattungen-pomberg.de www.bestattungen-pomberg.de B E S T A T T U N G E N POMBERG F A C H G E P R Ü F T E R B E S T A T T E R

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