Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

32 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 5 Vorsorge, Testament, Sterbefall Vorsorge, Testament, Sterbefall 5.2 Testament Mit einem Testament wird sichergestellt, dass der Nachlass nach den Wünschen des/der Ver- storbenen, verteilt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Eigenhändig geschriebenes Testament Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor-und Nachnamen unterschrieben werden. Das Tes- tament kann zu Hause verwahrt werden oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigen- händiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche vor dem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügung aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob Rechtsanwälte * Notare * Fachanwälte Hindenburgallee 8 | 48683 Ahaus Telefon: 02561/95 300 | Fax 02561/95 30 30 | E-Mail: info@rechtsdienste.com | In ternet: www.rechtsdienste.com Rudolf Müller Notar a. D. Fachanwalt für Verkehrsrecht allgem. Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht Georg Lücke Notar weitere Schwerpunkte: Grundstücksrecht, Erbrecht, Höferecht, Gesellschaftsrecht Ulf Langerbeins Notar a. D. Fachanwalt für Arbeits- recht, Steuerrecht Grundstücksrecht, Erbrecht Gabriele Dübbers Fachanwältin für Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht Thorsten Münchow Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht Markus Herwing Notar Fachanwalt für Familienrecht allgem. Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht

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