Leben bis zuletzt und mehr in Ahrensburg (Auflage 2)

16 Unmittelbar nach Todeseintritt muss ein/e Arzt/ Ärztin verständigt werden, der/die den Totenschein ausstellt. Zeitnah sollten die engsten Angehörigen und Zugehörigen informiert werden. Die/der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. In den folgenden Stunden ist es sinnvoll, eine/n Be- statter:in hinzuzuziehen. Für den Fall, dass die/der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag hatte oder einen anderen mündlichen oder schriftlichen Wunsch hinterlassen hat, nehmen Sie mit diesem Bestattungsunternehmen Kontakt auf. Die Wahl des Bestattersinstituts sollte eine bewusste Entscheidung sein. Die Aufgabe des Bestatters ist es, den Verstorbenen abzuholen, angeWegweiser für den Todesfall messen zu versorgen und Formalitäten zu klären. Außerdem ist er für Sie in dieser besonderen Zeit der Ansprechpartner für alle ihre Fragen. Sie sollten Vertrauen haben, sich gut aufgehoben und freundlich und hilfreich betreut fühlen. Unterlagen für das erste Beratungsgespräch mit dem/der Bestatter:in: • Totenschein • Personalausweis • Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunde, ...) • Verfügungen (Testament, Rentenversicherungsnummer, Versicherungsunterlagen) Der Totenschein, zusammen mit den Personenstandsurkunden, wird benötigt, um bei dem Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde zu beantragen.

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