Leben bis zuletzt und mehr in Ahrensburg (Auflage 2)

17 In den folgenden Tagen sollte, falls die Verstorbene oder der Verstorbene alleine gelebt hat, die Wohnung versorgt werden (Pflanzen, Haustiere, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen). Die Trauerfeier/Erdbestattung oder Einäscherung kann frühestens nach zwei Tagen, sollte aber spätestens nach neun Tagen (Ausnahmen im Einzelfall) durchgeführt werden. Weitere Themen für das Gespräch mit der Bestatterin oder dem Bestatter: • Evtl. vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben • Benachrichtigungen (Krankenkasse, Lebensund Unfallversicherung, Arbeitgeber) • Auswahl/Bestimmung des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Um- fang der Trauerfeier, usw. • Bestattungsform bestimmen (Erd- und Feuerbestattung, Seebestattung, usw.) • Friedhof und Grab auswählen • Termin für Bestattung mit Friedhofsträgern/ Grabstättenverwaltung festlegen • Terminabsprache und Trauergespräch mit der Pastorin, dem Pfarrer oder einer/einem Trauerredner:in • Sammeln von Adressen, Aufsetzen einer Todesanzeige und Versenden der Trauerkarten • Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen • Ort für anschließendes Zusammensein reservieren • Witwen-/Witwer-Rente beantragen • Halbwaisenrente bei minderjährigen Kindern beantragen Nach der Trauerfeier/ Bestattung kommen weitere Aufgaben auf Sie zu: • Danksagungskarten verschicken und/oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben

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