Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

10 Vaterschaftsanerkennung Die Vaterschaft kann anerkannt werden: zum Kind einer nicht verheirateten Mutter zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist Wie wird die Vaterschaft anerkannt? durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form durch pränatale Anerkennung durch den Vater, die Aner- kennung ist vor Geburt möglich Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden? bei jedem Standesamt bei den Jugendämtern bei allen Amtsgerichten und Notaren Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam? � zum Kind einer nicht verheirateten Mut- ter durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form bei den Behörden, in denen die Vaterschaft aner- kannt werden kann � zum Kind einer ver- heirateten Mutter durch persönliche Zustim- mung der Mutter in öffentlich beurkun- deter Form sowie durch persönliche Zustimmung des „Noch-Ehemannes“ bzw. des geschie- denen Ehegatten und nach Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils Unterlagen: Geburtsurkunde und Personaldokumente (Personalaus- weis oder Reisepass) des Anerkennenden Personaldokumente beider Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung anwesend ist, gegebenenfalls die bereits vorliegende Zustimmung der Mutter Gebühren: Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen bei Jugendämtern oder Standesämtern sind gebührenfrei. Fristen und Termine: Die Abgabe von Erklärungen zur Vaterschaft und Zustimmungs- erklärungen sind an keine Fristen und Termine gebunden und können jederzeit abgegeben werden. Verwandtschaft Durch die Anerkennung werden Sie mit Ihrem Kind verwandt. Dieses Verwandtschaftsverhältnis erstreckt sich auch auf Ihre Familie. Ihre Eltern werden zu Großeltern, Ihre Geschwister zu Onkeln und Tanten. Ihr Kind wird erbberechtigt. Sie müssen Ihr Kind nicht adoptieren! Unterhalt Sie werden Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Aber auch die Mutter hat Ihnen gegenüber Unterhaltsansprüche. Diese sind im § 1615 I BGB beschrieben: Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Geht die Mutter bedingt durch die Schwangerschaft oder eine

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