Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

13 Rund um das Standesamt gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) erweiterte Meldebescheinigung der Hauptwohnung als Nachweis über den Hauptwohnsitz und ihren aktuellen Familienstand beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Geburtsurkunde älteren Datums möglich, wenn Geburt in Altenburg war urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgte bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburtsur- kunde der Kinder, eventuell Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung War einer der Partner bereits verheiratet und die Ehe ist durch Scheidung aufgelöst, so muss zusätzlich die Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Eheregisters (ehemals Familienbuchabschrift) und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe vorgelegt werden. Ist einer der Partner verwitwet, dann sind die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Abschrift des Familienbuches und die Sterbeurkunde vorzulegen. Alle zur Anmeldung benötigten Dokumente müssen vollständig im Original vorliegen. Das persönliche Gespräch per Telefon oder direkt im Standes- amt ist auf jeden Fall für alle Brautpaare empfehlenswert. Wenn ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich frühzeitig und mit Vorlage des ausländischen Reisepasses an Ihr Standesamt wenden, um eine detaillierte Auskunft darüber zu erhalten, welche Unterlagen aus dem jeweiligen Land vorzulegen sind. Wir werden dann ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente erstellen. Gebühren Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie im Zusammen- hang mit der Anmeldung zur Eheschließung. Die oben genann- ten Hinweise beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Unsere Serviceangebote – die Auswahl passender Melodien oder das Servieren von Sekt bei kleinen Hochzeitsgesellschaf- ten nach der Eheschließung – werden immer wieder gern von den Brautpaaren angenommen. Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Mit der „Ehe für alle“ wurde im Jahr 2017 die Zivilehe inklusive aller damit einhergehenden Rechte auch gleichgeschlechtlichen Paaren eröffnet. Bereits zuvor geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaf- ten können beim Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden. Seit dem01.10.2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts können nur noch Ehen geschlossen werden. Für die Anmeldung der Eheschließung bei Paaren gleichen Geschlechts gelten dieselben Bestimmungen wie für verschie- dengeschlechtliche Paare. Wer bereits eine Lebenspartnerschaft begründet hat, kann diese gem. § 17a PStG in eine Ehe umwandeln lassen. Die Umwandlung muss vorher beim Standesamt des Wohnorts for- mell angemeldet werden. Zur Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig, unabhängig davon, wo die Lebenspart- nerschaft geschlossen worden ist.

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