Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

12 Rund um das Standesamt Anmeldung zur Eheschließung Sie haben sich entschieden, aus der Erde ein Stückchen Himmel zu machen, dann führt kein Weg am Standesamt vorbei. Bevor Sie heiraten, muss das Standesamt prüfen, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Weil wir wissen, dass dieser „leidige Bürokram“ nicht immer auf verständ- nisvolle Ohren stößt, möchten wir Sie mit dieser kleinen Broschüre auf die rechtlichen Aspekte der Anmeldung und Eingehung der Ehe hinweisen und vorbereiten. Die Eheschließung können Sie im Standesamt Altenburg anmelden, wenn einer der Partner mit seinem Hauptwohnsitz im Standesamtsbezirk Altenburg angemeldet ist. Grundsätzlich sollten beide Partner die Ehe- schließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wich­ tigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Bevollmächtigung des verhinderten Partners mitbringen. � Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit. � Ehen können von Montag bis Samstag geschlossen werden. � Wir verheiraten täglich außer an Sonn- und Feiertagen zu festgelegten Zeiten und an festgelegten Eheschlie- ßungsorten nach persönlicher Absprache. � Der Eheschließungstermin wird endgültig zur Anmel- dung der Eheschließung bestätigt. Was ist zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen? Diese Frage lässt sich im Rahmen der Broschüre nicht vollständig und abschließend beantworten, da jeder Einzelfall grundverschieden ist. Auskünfte Ihrer Bekannten, die schon geheiratet haben, können nie so gut sein wie jene, die Sie von uns erhalten. Dennoch gibt es einige grundsätzliche Dinge, die jedes deutsche Paar vorlegen muss:

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