Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

37 Ganz in Weiß – das Brautkleid Die Wahl des Hochzeitskleides und des richtigen Anzuges gehö- ren zu den schwierigsten Entscheidungen. Schließlich verlangt ein besonderer Tag auch eine besondere Kleidung, unabhängig davon, ob für das Standesamt oder die Kirche. Auch wenn jedes Jahr neue Hochzeitstrends amModehimmel auftauchen, gibt es doch eine Konstante: der Traum von einer weißen Hochzeit. Egal, wie Sie sich entscheiden, wichtig ist, dass Sie sich in IhremHoch- zeitsoutfit wohlfühlen. Obwohl man in einemBrautmodenfachge- schäft sicher gut beraten wird, sollte man doch keinesfalls allein die Entscheidung treffen. Jede Mutter oder beste Freundin freut sich bestimmt, bei der Auswahl des Brautkleides mithelfen zu dürfen. Wichtig ist, sich Zeit für den Einkauf zu nehmen, denn nur so kann man am besten entscheiden, ob der Stil des Kleides zur Persönlichkeit passt. Neben der Wahl des perfekten Brautkleides sollte die Braut auch das „Darunter“ nicht vergessen. Die passen- den Dessous gibt es in vielen Stilrichtungen: luxuriös-raffiniert, leidenschaftlich-erotisch oder unwiderstehlich-verführerisch. Durch die riesige Auswahl findet bestimmt jede Braut das zu ihr passende Outfit, damit auch der Abend nach der Hochzeit zum aufregenden, knisternden Erlebnis wird. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ... ... zur Eheschließung im Ausland Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung – oder der Behörde, die die Eheschließung vollzieht – des jeweiligen Landes. Das Ehefä- higkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt. Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, ist individuell verschieden und sollte persönlich beim Standes- amt erfragt werden. Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe zwischen deutschen Staatsangehörigen oder internationalen Partnern ist möglich. Die Beurkundung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung. 5 Dinge, die eine Braut bei sich tragen sollte Nach einem uralten Brauch sollte jede Braut fünf Dinge bei sich tragen, welche Glück versprechen: etwas Blaues, etwas Geliehe- nes, etwas Geschenktes, etwas Altes und etwas Neues. Um die Farbe Blau ins Spiel zu bringen, entscheiden sich die meisten Bräute für ein blaues Strumpfband. Welches am späte- ren Abend gerne bei einemSpiel der Braut vomFuß entfernt wer- den kann, umes dann unter den Junggesellen zu versteigern. Der Erlös gehört natürlich dem Brautpaar. Etwas Geliehenes kann sehr vieles sein, zum Beispiel: der Brautbeutel (kleines Täsch- chen) oder auch die Haarnadeln einer Freundin. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Etwas Geschenktes: Sollte etwas sein, was Ihnen jemand, den Sie sehr in Ihr Herz geschlossen haben, geschenkt hat. Von Schmuck bis zu einer Kleinigkeit, die in Ihr Täschchen passt, ist hier alles möglich. Etwas Altes: Nun da wird es schon etwas schwieriger. Ambesten eignen sich hier alte Schmuckstücke der Familie. Etwas Neues: Ist so einfach, dass es gar nicht beachtet wird. Das ist Ihr Braut- kleid. Denn egal ob Sie es gebraucht gekauft haben oder neu von der Stange, für Sie ist es etwas ganz Neues.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=