Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

38 Und das können Sie auch bei uns erledigen Urkundenanforderung/Ausstellung von Urkunden und Registern Im Standesamt Altenburg können für Personenstandsfälle (Geburten der letzten 110 Jahre, Eheschließungen der letzten 80 Jahre, Sterbefälle der letzten 30 Jahre), die im Standes- amt Altenburg beurkundet wurden, entsprechende Urkunden angefordert und ausgestellt werden. Dies trifft auch auf die ehemaligen Standesämter Meuselwitz, Lucka, Rositz, Nobitz, Tegkwitz, Langenleuba-Niederhain, Treben, Windischleuba, Zschernitzsch, Gieba, Ehrenhain, Frohnsdorf, Mockern, Ziegel- heim, Monstab, Untermolbitz, Großröda, Kriebitzsch, Mumsdorf, Wintersdorf und Zechau-Leesen zu. Die vormaligen Register, beginnend ab dem Jahr 1876, befinden sich im Stadtarchiv der Stadt Altenburg. Alle genannten Urkunden können schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online über die Internetseite der Stadt Altenburg angefordert werden. Für mögliche Rückfragen bitten wir immer um die Angabe der Telefonnummer. Personenstandsurkunden können auch persönlich zu den Sprechzeiten des Standesamtes Altenburg ausgestellt und ausgehändigt werden. Urkunden und Aus- künfte bekommt allerdings nur, wer dazu berechtigt ist. Die Aushändigung erfolgt an den Betreffenden selbst, an die Eltern und Verwandte in gerader Linie. Andere Personen erhalten die Urkunden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht oder des Nachweises des rechtlichen Interesses. Außerdem können Sie Ihre genaue Geburtszeit erfahren. Beurkundung von Sterbefällen AuchdiesesKapitel immenschlichenLebenberührt dasAufgaben- gebiet des Standesamtes.Wir beurkunden den Tod derjenigenPer- sonen, die imBezirk des Standesamtes Altenburg verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. In der Regel erledigt der Bestatter die Verwaltungsarbeiten für dieAngehörigen. Er hat dieErfahrung, welche Unterlagen imOriginal zur Beurkundung benötigt werden. Dies sind in erster Linie: Geburtsurkunde des/der Verstorbenen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Schei- dungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, evtl. Todeserklärung) Nachweis über den letzten Wohnsitz ärztliche Bescheinigung über den Tod Nach der Beurkundung erhalten Sie drei gebührenfreie Sterbe­ urkunden: eine für Rentenzwecke, eine für die Krankenkasse und eine für die Bestattung. Weitere Urkunden für private Zwecke (Versicherung, Bank, Nach- lassgericht oder Notar) sind gebührenpflichtig.

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