Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

39 Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten einer anderen Stadt wohnen oder die ihre Angehörigen einfach von der Sorge um die Bestattungsregelung entlasten wollen. Der Kunde erklärt bei dem Bestattungsunternehmen seines Ver- trauens, inwelchemfinanziellenRahmen seineBestattung durch- geführt werden soll. Das Bestattungsunternehmen arbeitet einen entsprechenden Vorschlag aus. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt dann zwischen den Beteilig- ten und dem Bestattungsunternehmen die Vereinbarung über die Durchführung der Bestattung. Dabei ist es selbstverständlich möglich und auch durchaus üblich, das Bestattungsunternehmen gleichzeitig zur Empfangnahme von späteren Sterbe- und Versi- cherungsgeldern zu bevollmächtigen. Auch können für die spätere Bestattungsdurchführung vorgeseheneGelder imVoraus zweckge- bundenhinterlegt werden. NähereAuskünftewerdenhierzu von den Bestattungsunternehmen im Beratungsgespräch gern gegeben. Eine vorsorglicheRegelung der Bestattungsdurchführung (Bestat- tungsvorsorge-Vertrag) hat den Vorteil, dass bei Eintritt des Todes, insbesondere von alleinstehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und dass die Bestat- tungsdurchführung dann auch wirklich entsprechend dem Willen und den Anordnungen des Verstorbenen erfolgt. Von den auswärts wohnenden Angehörigen wird eine solche Regelung durchweg begrüßt, da sichdaraus für sie erheblicheErleichterungen ergeben. Bei Vorliegen einer solchen Vorausregelung sind Verzögerungen in der Vorbereitung der Bestattungsdurchführung ausgeschlossen. NachdenbisherigenErfahrungenhaben sichdie von interessierten Personenmit Bestattungsunternehmen getroffenenBestattungs- vorsorge-Verträge durchweg bewährt. WelchePapiere sollten stets griffbereit sein Bei Eintritt eines Todesfalles werden für die Regelungen der ver- schiedenstenAngelegenheiten eineReihewichtiger Urkunden und Unterlagen kurzfristig benötigt. Es empfiehlt sich, schon bei Lebzeiten folgende Unterlagen zu beschaffen: Familienstammbuch bzw. die standesamtliche Eheurkunde Standesamtliche Geburtsurkunde (insbesondere sofern im Familienstammbuch nicht die Nummer des Geburts- registers vermerkt ist) Versicherungspolicen mit der letzten Beitragsquittung Testament bzw. Hinterlegungsschein für den Todesfall oder über den Tod hinaus erteilte Vollmachten und etwaige persönliche Notizen Diese sind zweckmäßig in einem gesonderten Ordner oder einer Urkundenmappe an einer allen Familienangehörigen bekannten Stelle aufzubewahren, damit diese Urkunden jederzeit griffbereit sind. Jeder Mensch hat das Recht, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen, wobei er in der Regel darauf vertraut, dass seine Angehörigen die geäußerten Wünsche erfüllen. Bei den Fach­ unternehmen desBestattungsgewerbes ist durchAbschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages aber auch die Möglichkeit gege- ben, die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten nach den eigenen Wünschen zu regeln und in den Einzelheiten genau festzulegen, wie die Bestattung nach dem Tode durchgeführt werden soll. In den letzten Jahren machen hiervon immer mehr Personen Gebrauch, die entweder alleinstehend sind, deren Angehörige in

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