Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

5 Hurra, wir werden Eltern Eltern werden ist nicht schwer, wenn nur nicht der Papierkram wär’! Ein besonders schönes Ereignis – wir bekommen ein Baby! Die Gewissheit, dass ein Baby unterwegs ist, bedeutet für die Eltern: Jetzt beginnt eine neue einmalige Zeit. Sie erwarten ein Baby und bringen es in Altenburg zur Welt? Dann sind nach der Geburt einige Formalitäten zu erledigen. Man unterscheidet zwischen einer mündlichen und schriftlichen Geburtsanzeige. In Altenburg und im zugehörigen Standesamtsbezirk geborene Kinder müssen beim Standesamt Altenburg fristgemäß beur- kundet werden. Wenn Ihr Kind im Kreiskrankenhaus unserer Stadt das Licht der Welt erblickt, übernimmt die Verwaltung des Altenburger Klinikums die schriftliche Anzeige der Geburt Ihres Kindes. Kommt es zu einer Hausgeburt, weil man es nicht mehr recht- zeitig in die Klinik geschafft hat, so wird in aller Regel einemünd- liche Geburtsanzeige im Standesamt Altenburg angezeigt. Das kann von einer berechtigten Person, die bei der Geburt zugegen war, unter Vorlage einer Bescheinigung über die Geburt des Kin- des (ausgestellt durch den Arzt oder die Hebamme) erfolgen. In beiden Fällen, ob mündliche oder schriftliche Geburtsanzeige, werden zur Beurkundung verschiedene Dokumente im Original benötigt. Welche das sind, erfahren Sie hier: Sie sind miteinander verheiratet (Eheschließung im Inland): beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Ehe­ urkunde (nur bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 oder ab 01.01.2009) Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) Geburtsurkunden der Eltern, Geburtsurkunde vorheriger Kinder

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