Der Weg zum Glück Standesamt Stadt Altenburg

6 Hurra, wir werden Eltern Sie sindmiteinander verheiratet (Eheschließung imAusland): Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung eines im Inland zugelassenen Übersetzers Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) die Vorlage von evtl. weiteren Unterlagen und Dokumen- ten erfragen Sie bitte im Standesamt Geburtsurkunden der Eltern, Geburtsurkunde vorheriger Kinder Zu beachten ist: Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie sich darüber einig sein, welchen Ihrer beiden Familiennamen Ihre Kinder erhalten sollen. Die Wahl, die Sie für Ihr erstes Kind treffen, gilt für alle weiteren Kinder. Sie sind nicht miteinander verheiratet: Geburtsurkunden von Mutter und Vater Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) ggf. Urkunde über Vaterschaftsanerkennung und evtl. Urkunde über Sorgerechtserklärung wenn Mutter geschieden, zusätzlich beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde (nur bei Ehe- schließung vor dem 03.10.1990 oder ab 01.01.2009) der aufgelösten Ehe mit dem Vermerk über die Scheidung oder Nachweis der Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil) wenn Mutter verwitwet, zusätzlich beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde (nur bei Ehe- schließung vor dem 03.10.1990 oder ab 01.01.2009) mit Vermerk, dass Ehemann verstorben ist, oder Sterbeurkunde Das Standesamt unterrichtet auf Nachfrage über die beizubrin- genden Unterlagen für die Geburtsbeurkundung des Kindes, über die mögliche Erteilung von Vornamen und die Namens- führung des Kindes. Vornamen des Kindes – bitte beachten Sie: Die Vornamen des Kindes können frei gewählt werden, jedoch dür- fen sie dem Kindeswohl nicht widersprechen und die allgemeine Sitte und Ordnung nicht gefährden. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemei- nen Regeln der deutschen Rechtschreibung. Die Vornamen des Kindes sollten zweifelsfrei das Geschlecht des Kindes erkennen lassen. Nach der Beurkundung von Vornamen imStandesamt sind nachträgliche Änderungen grundsätzlich nicht möglich.

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