Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung Kreis Weimarer Land

16 5. Integrationsamt Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI Referat 640 – Integrationsamt Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar Telefon: 0361 573321979 Fax: 0361 573321981 E-Mail: integrationsamt@tlvwa.thueringen.de Internet: www.thueringen.de Das Integrationsamt ist um das Thema „Schwerbehinderung und Arbeit“ der richtige Ansprechpartner für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, betriebliche Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretungen und Integrationsteams. Das Integrationsamt fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben. Das Integrationsamt ist außerdem für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung. Das Integrationsamt berät Arbeitgeber, Schwerbehinderten­ vertretungen sowie Betriebsräte und Personalräte zum Schwerbehindertenrecht im Arbeitsleben. 6. Agentur für Arbeit / Jobcenter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierig­ keiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen. Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnah­ men und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einervorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben. Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Ihre Agentur für Arbeit kann ein möglicher Rehabilitationsträger sein, wenn es um die Förderung Ihrer beruflichen Rehabilitation (Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben) geht. Ob Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitations­ träger ist, wird entschieden, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben. Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte in besonderen Stellen – den Reha-Teams. Ihre Aufgabe ist es behinderte Menschen, sowohl Erwachsene als auch Jugendliche individuell und um­ fassend über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Arbeitsleben zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maß­ nahmen festzulegen. Die Berater können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen: den ärztlichen Dienst, den psychologischen Dienst oder den technischen Beratungsdienst. Gegebenenfalls können, mit Einverständnis des behinderten Menschen auch Gutachten anderer Stellen herangezogen wer­ den. Die Ergebnisse aller Beratungen, Gutachten und sonstigen Feststellungen werden zusammengefasst. Die Beratungs­ kraft in der Agentur für Arbeit entscheidet in jedem Einzelfall © Picture-Factory / Fotolia

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