Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung Kreis Weimarer Land

7 2. Überblick über die Rehabilitationsträger nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und deren Leistungen Als Rehabilitationsträger werden Institutionen bezeichnet, die Leistungen zur medizinischen, beruflichen bzw. sozialen Rehabilitation finanzieren. Die Rehabilitationsträger werden umgangssprachlich als Kostenträger bezeichnet. Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: 1. die gesetzlichen Krankenkassen 2. die Bundesagentur für Arbeit 3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung 5. die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge 6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe 7. die Träger der Eingliederungshilfe Für welche Leistungen kann welcher Rehabilitationsträger zuständig sein: Leistungen Rehabilitationsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Hilfs­ mittel, Arbeitstherapie und Belastungserprobung) ■ ■ Gesetzliche Krankenkasse ■ ■ Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ■ ■ Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ■ ■ Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge ■ ■ Träger der öffentlichen Jugendhilfe ■ ■ Träger der Eingliederungshilfe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, individuelle betriebliche Qualifizierung, berufliche Weiter­ bildung, Förderung einer selbstständigen Tätigkeit, sonstige Hilfen zur Förderung am Arbeitsleben, um Menschen mit Be­ hinderung einer angemessene und geeignete Beschäftigung zu ermöglichen oder zu erhalten) ■ ■ Bundesagentur für Arbeit ■ ■ Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ■ ■ Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ■ ■ Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge ■ ■ Träger der öffentlichen Jugendhilfe ■ ■ Träger der Eingliederungshilfe Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (z. B. Krankengeld; Verletztengeld, Übergangsgeld, Beiträge und Zuschüsse zur Krankenversicherung, zur Unfallversiche­ rung, zur Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung; ärztlich verordneter Rehasport oder Funktionstraining: Reisekosten; Betriebs- oder Haushaltshilfe; Kinderbetreuungskosten) ■ ■ Gesetzliche Krankenkasse ■ ■ Bundesagentur für Arbeit ■ ■ Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ■ ■ Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ■ ■ Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=