Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung Kreis Weimarer Land

8 Leistungen Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Hilfen zur Schulbildung, Hilfen zur schulischen Berufs- ausbildung, Hilfen zur Hochschulausbildung, Hilfen zur schulischen und hochschulischen Weiterbildung) ■ ■ Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ■ ■ Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge ■ ■ Träger der öffentlichen Jugendhilfe ■ ■ Träger der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heil­ pädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zu Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel) ■ ■ Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ■ ■ Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge ■ ■ Träger der öffentlichen Jugendhilfe ■ ■ Träger der Eingliederungshilfe Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda Telefon: 03644 540741 Fax: 03644 540850 E-Mail: post.sozialamt@wl.thueringen.de Internet: www.weimarer.land.de Sprechzeiten: Mo. 09:00 – 12:00 Uhr Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§1 Abs. 1 SGB XII). Bei nicht aus­ reichendem Einkommen und Vermögen deckt die Sozialhilfe den soziokulturellen Mindestbedarf, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich akzeptablem Niveau zu ermöglichen. Bei Vorliegen anderer Beeinträchtigungen, wie beispiels­ weise Behinderung oder Pflegebedürftigkeit werden die erforderlichen Unterstützungsleistungen mit dem Ziel bereit­ gestellt, dass die betroffenen Personen möglichst unbelastet 3. Sozialamt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen Informationen rund um die Sozial­ hilfe. Dazu gehören u. a. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, oder die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn jemand vorübergehend erwerbsgemindert ist. Erwerbsfähige, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familien­ angehörigen nicht finanzieren können, müssen beim Jobcenter Arbeitslosengeld II für sich bzw. Sozialgeld für ihre nicht er­ werbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beantragen. Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. Beispiele sind die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflegeoder die Übernahme von Bestattungskosten. Darüber hinaus ist das Sozialamt Ansprechpartner für: ■ ■ Hilfen für ausländische Flüchtlinge ■ ■ Wohngeld ■ ■ Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ■ ■ Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe ■ ■ betreuungsrechtliche Angelegenheiten

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