Seniorenratgeber der Stadt Arnstadt

• Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage – Leben mit Service Betreutes Wohnen bietet eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglichkeit, einen eigenen Haushalt in einer Wohnanlage zu führen, aber im Bedarfsfall Verpflegung und Betreuung zu erhalten. Diese Häuser befinden sich oft – wegen der Inanspruchnahme von Verpflegung, Reinigungsdiensten und Wäscheservice sowie pflegerischen Dienstleistungen – in unmittelbarer Nähe eines Pflegeheimes • Wohn- und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige Die Hausgemeinschaft indes besitzt den Vorteil, dass ein oder zwei betreute Wohngruppen sich gegenseitig unterstützend zur Seite stehen. Die Hausgemeinschaft ist eine Zwischenform zwischen stationärer Einrichtung und Wohngemeinschaft. Bewohnern verbleibt hierbei jedoch weiterhin ein großes Maß an Eigenständigkeit und Privatssphäre. • Leben in einer Pflegeeinrichtung / Pflegeheim Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwor- tung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauer- hafte und anhaltende Unterbringung, in einigen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Wohnform setzensich zusammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Hierbei gilt insbesondere die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbstständige Leben in Ihrem Zuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Mit Umbaumaßnahmen und technischen Hilfsmitteln in der Woh- nung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschhemmende und kontrastreiche Ausstattung von Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bietet auch die Anbringung von Haltegriffen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen zur Bewältigung des Lebensalltags. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie, bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, zuerst Ihre Plänemit IhremVermieter besprechen, denn er muss der Wohnungsanpassung zustimmen. Falls Sie eine Pflegestufe haben, bezuschussen Pflegekassen diesen Umbau im Rahmen der „Maßnahmen zur Verbesserung des indi- viduellen Wohnumfeldes“ nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI. Darüber hinaus gibt es staatliche Zuschüsse für barrierefreien- und rollstuhlgerechten Umbau von Wohnraum. 19

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