Seniorenratgeber der Stadt Arnstadt

Bei einem Krankenhausaufenthalt wird unter anderem die Patientenverfügung verlangt. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorge­ vollmach t ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen ent- sprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorge­ vollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, be- stellt das zuständige Gericht eine rechtliche Betreuung . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Be- einträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungs- gericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünf- tigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Betreuungsbehörde: Landratsamt Ilm-Kreis, Sozialamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Telefon: 03628 738330 Hilfestellung und Beratung zu Fragen der Betreuung: AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V. Geschäftsstelle Arnstadt Betreuungsverein Prof.-Frosch-Straße 19 99310 Arnstadt Telefon: 03628 66146 37 MENSCH | FAMILIE | UNTERNEHMEN | NACHFOLGE | RISIKEN TESTAMENT | DIGITALER NACHLASS | VOLLMACHTEN | PFLICHTTEIL VORSORGECHECK | NOTFALLPLAN Wir unterstützen Sie bei Analyse, Planung und Gestaltung Ihrer Absicherung. 99310 Arnstadt | Kasseler Straße 4 Telefon: 03628 56 59 37 | e-mail: buero-arnstadt@t-online.de Per Baumgarten Steuerberater Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Cornelia Schmidt Steuerberaterin Fachanwältin für Steuerrecht Jan Drößler Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht

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