Familienwegweiser 2022 Landkreis Augsburg (Auflage 2)

ELTERNGELD Nach der Geburt ihres Kindes steht Müttern und Vätern, die erst einmal nicht oder weniger arbeiten wollen, Elterngeld zu. Wie sich das Elterngeld berechnet und welche Möglichkeiten Sie zur der Regelung Ihrer Arbeitszeit haben, erfahren Sie unter folgender Adresse: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Region Schwaben Morellstraße 30, 86159 Augsburg Telefon: 0821 570901 Internet: www.zbfs.bayern.de BAYERISCHES FAMILIENGELD Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Servicetelefon: 0931 32090929 Internet: www.zbfs.bayern.de (Suchbegriff „Familiengeld“) ELTERNGELDRECHNER Das Elterngeld ist neben dem Kindergeld eine der zentralen Leistungen, die Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes unterstützen. Es orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt und wird bis maximal 14 Monate nach der Geburt bezahlt. Wer sich bereits vor der Geburt über die mögliche Höhe des Elterngeldes informieren möchte, kann den aktualisierten Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. Ein Schnellrechner ermöglicht es Familien, mit nur einer Handvoll Eingaben eine erste Vorschau auf die mögliche Höhe des Elterngeldes zu bekommen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, das Elterngeld individuell und ausführlich zu errechnen. www.familienportal.de (Suchbegriff „Elterngeldrechner“) KINDERGELD Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr – in manchen Fällen auch darüber hinaus – gezahlt. Die Anträge für das Kindergeld nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Familienkasse Augsburg Wertachstraße 28, 86153 Augsburg Telefon: 0800 4555530 (Kindergeld und Kinderzuschlag) 0800 4555533 (Zahlungstermine) E-Mail: familienkasse-augsburg@arbeitsagentur.de KRANKENVERSICHERUNG FÜR IHR KIND Jedes Kind hat Anspruch darauf, kostenlos im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert zu werden. Fragen rund ums Thema Krankenversicherung für Ihr Kind beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen sowie der Schwangerschaftsberatungsstellen. ELTERLICHE SORGE BEI MINDERJÄHRIGEN MÜTTERN Falls Sie bei der Geburt Ihres Kindes noch nicht volljährig sind, dürfen Sie Ihr Baby nicht gesetzlich vertreten. Daher muss geklärt werden, wer für Ihr Baby die elterliche Sorge übernehmen soll. Wir empfehlen Ihnen, die Sorgerechtsfrage während Ihrer Schwangerschaft zu regeln. Information und Beratung dazu erhalten Sie bei folgenden Stellen: ■ ■ Bei allen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen ■ ■ Beim Amt für Jugend und Familie im Landkreis Augsburg - Fachstelle Vormundschaft - KoKi Netzwerk frühe Kindheit BEURKUNDUNG DER GEBURT Die Geburt eines jeden Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet und auch dort beurkundet werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt, setzen sich die Mitarbeitenden dort mit dem jeweiligen Standesamt in Verbindung. Ansonsten stellen die Haus- oder Notärztin bzw. der Haus- oder Notarzt oder die Hebamme die Geburtsanzeige aus, die sie bei der Beurkundung vorlegen müssen. Schwangerenberatung Sie sind schwanger. Jetzt beginnt eine aufregende, außergewöhnliche Zeit. Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt, Ihre Hebamme oder die Beratenden an der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten begleiten und unterstützen, damit Ihre Schwangerschaft sicher verläuft. Daneben gibt es aber auch 8 Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit

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