Familienwegweiser Bad Homburg

9 1. Eltern werden Frau Jana Meier: K–L Telefon: 06172 999-5768 jana.meier@hochtaunuskreis.de Frau Ilka Gühne: N–T Telefon: 06172 999-5760 ilka.guehne@hochtaunuskreis.de Herr Rudolf Nell, M, U bis Z Telefon 06172 999-5761 rudolf.nell@hochtaunuskreis.de (Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Familiennamen des Kindes.) Ansprechpartner/-in zur Vereinbarung von Beurkundungsterminen im Land­ ratsamt für Bürger/-innen des Hoch- taunuskreises ist: Hildegard von Lonski Anfragen wegen Terminvergaben zur Beurkundung senden Sie idealerweise bitte an urkunden@hochtaunuskreis.de Ansprechpartner/-in im Rathaus für Bürger/-innen der Stadt Bad Homburg v.d. H.: Pietro Licata: A–K Telefon: 06172 100-5018 pietro.licata@bad-homburg.de Karin Grohmann: L–Z Telefon: 06172 100-5019 karin.grohmann@bad-homburg.de Pflegekinder und Adoption Der Pflegekinder- und Adoptionsdienst berät Paare und Familien zu Adoption oder Vollzeitpflege. Der Fachdienst überprüft und qualifiziert Paare und Familien für diese Aufgaben. Er sucht für Kinder, die nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, geeignete Pflegefamilien aus. Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption freigegeben werden, vermittelt der Fachdienst in Familien. Der Pflegekinder- und Adoptionsdienst des Hochtaunuskreises ist zu erreichen unter: 06172 999-0 (oder -5751, -5752, -5753, -5742). Der Pflegekinderdienst/ die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Bad Homburg (für das Stadtge- biet zuständig) ist unter 06172 100-5061 oder -5025 erreichbar. zustimmen, damit diese rechtswirksam wird. Beide Erklärungen können auch vorgeburtlich beim Jugendamt, beim Standesamt und beim Notar beurkun- det werden. Eine Vaterschaft kann auch beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes anerkannt und beurkundet werden. Eine Vaterschaftsfeststellung wird vor dem Familiengericht geklärt. Ein solches Verfahren verursacht Gerichtskosten und -gebühren. Eine außergerichtliche Klärung der Abstammung kann alternativ durch ein einvernehmlich eingeholtes privates Abstammungsgutachten erfol- gen, eine urkundliche Anerkennung der Vaterschaft ist dennoch erforderlich. Das Kind hat gegenüber dem Elternteil, mit dem es überwiegend nicht zusam- menlebt, einen Unterhaltsanspruch. Nicht miteinander verheiratete Eltern können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Dazu müssen Sorgeerklärun- gen in urkundlicher Form abgegeben werden. Das kann man kostenfrei beim Jugendamt machen oder bei einem Notar. Die nicht verheiratete Mutter hat einen Anspruch auf Betreuungsunter- halt gegenüber dem Vater des Kindes, wenn sie mit ihm keinen gemeinsamen Haushalt führt. Sollten Probleme bei der Vaterschaftsanerkennung und/ oder dem Unterhalt auftreten, hilft das Jugendamt. Eine telefonische Termin­ absprache ist erforderlich. Wenn Eltern nicht miteinander verhei- ratet sind und keine Sorgeerklärungen abgegeben haben, steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu. Sie muss dies gegenüber Behörden durch ein sogenanntes Negativattest belegen. Das Jugendamt stellt das Attest aus und ist Ansprechpartner für alle Fragen zu Vaterschaft, Negativ­ attest oder Unterhalt. Ansprechpartner/-innen für Fragen zu Vaterschaft, Negativattest, Unterhalt und Beistandschaft im Landratsamt für Bürger/-innen des Hochtaunuskreises sind: Frau Bärbel Klinge: A–J Telefon: 06172 999-5766 baerbel.klinge@hochtaunuskreis.de Erste-Hilfe-am-Kind-Kurse Familienfreundlicher Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs Kursort: Mehrgenerationenhaus Wehrheim (Am Heselsweg 16) Uhrzeit: 4-mal 9:00 bis 11:00 Uhr Termine: nach Vereinbarung oder unter www.vertrauen-vonanfangan.de Nähere Informationen unter: www.vertrauen-vonanfangan.de DRK Kreisverband Hochtaunus e. V. Kaiser-Friedrich-Promenade 5 61348 Bad Homburg v.d. Höhe Telefon: 06172 1295-0 Telefax: 06172 1295-80 info@drk-hochtaunus.de Malteser in Bad Homburg Frau Heidrun Manfras (Leiterin Ausbildung) Kirdorfer Straße 86 61350 Bad Homburg v.d. Höhe Telefon: 06172 84400 Telefax: 06172 8983283 Geburtshaus Frankfurt e. V. Böttgerstraße 22 60389 Frankfurt am Main Telefon: 069 527282 Telefax: 069 516046 www.geburtshausfrankfurt.de Praxis für Myoreflex­ therapie® und Naturheil­ kunde in Zusammenarbeit mit Yoga Friedrichsdorf Jutta Burkhardt Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2 a 61381 Friedrichsdorf Telefon: 06172 71647 www.yoga-friedrichsdorf.de Vaterschaftsfeststellung/ Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung Da sich alle weiteren Rechte eines Kindes aus der Vaterschaftsanerkennung oder der Vaterschaftsfeststellung ergeben, ist die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft von zentraler Bedeu- tung für das Kind. Damit der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird, muss die Vaterschaft urkundlich anerkannt oder gericht- lich festgestellt werden. Die Mutter muss einer Vaterschaftsanerkennung

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