Familienwegweiser Bad Homburg

10 2. Eltern sein 2.1 Formalitäten nach der Geburt Beurkundung der Geburt Ihres Kindes Nach der Geburt Ihres Kindes stellt Ihnen das Standesamt des Entbindungsor- tes eine Geburtsurkunde aus. Damit wird nachgewiesen und festgehalten, wann und wo Ihr Kind geboren wurde. Je nach Ihrer persönlichen Situation sind hierfür verschiedene Unterlagen nötig. Diese erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Standesamt. Die Geburt Ihres Kindes wird in der Regel direkt von den Krankenhäusern bzw. Geburtskliniken angezeigt. Das bedeutet, dass Sie die entsprechenden Unterla- gen direkt im Krankenhaus abgeben und diese vom Krankenhaus an das Stan- desamt übersandt werden. Allerdings können die Kliniken dies unterschiedlich handhaben, sodass Sie sich am besten direkt bei dem Krankenhaus Ihrer Wahl hierüber erkundigen. Krankenkassenanmeldung/ Krankenversicherung des Kindes Möglichst bald nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind bei einer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung anmelden. Die Art der Versicherung des Kindes richtet sich nach demVersichertenstatus der Eltern. Für das Kind sind daher verschiedene Möglichkeiten denkbar: • Beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der Familienversiche- rung eines gesetzlich versicherten Elternteils; • Private Krankenversicherung für das Kind (beitragspflichtig). Ihre Versicherung berät Sie gerne individuell. Lohnsteuerkarte (Änderung der Steuerfreibeträge) Mit der Geburt eines Kindes ändern sich die Lohnsteuermerkmale der Eltern. Für jedes Kind erhalten die Eltern einen sog. Kinderfreibetrag, der sich auf die Höhe der Zuschlagsteuern (Solidaritätszu- schlag und ggf. Kirchensteuer) auswirkt. Der Kinderfreibetrag hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. Sofern Ihr Arbeitgeber an demelektroni- schen ELStAM-Verfahren zur Feststel- lung der Lohnsteuerabzugsmerkmale teilnimmt, ist hierfür kein Behörden- gang mehr zum Finanzamt erforder- lich: Nach Anmeldung der Geburt beim Standesamt erfolgt im Rahmen die- ses Verfahrens seitens der Stadt- und Gemeindeverwaltungen eine direkte Datenweitergabe an die Finanzverwal- tung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der zusätzlicheWeg zumFinanzamt wird nur dann erforderlich, wenn beispiels- weise die Übertragung eines Kinderfrei- betrages gewünscht ist. 2.2 Praktische Hilfen nach der Geburt Frühe Hilfen des Hochtaunuskreises Die Koordinations- stelle Frühe Hilfen ist Ansprechpart- ner für Eltern und Fachkräfte, die sich über das Leistungsangebot der Frühen Hilfen informieren möchten–unverbind- lich, kostenfrei und aufWunsch anonym. Familienhebammen: Unsere Familienhebammen bieten jun- gen Familien Beratung und Anleitung zu allgemeinen Themen wie Geburtsvor- bereitung, Ernährung und Pflege des Säuglings sowie den Herausforderungen im familiären Alltag mit Kleinkind. Schon während der Schwangerschaft, nach der Geburt des Kindes oder auch innerhalb des 1. Lebensjahres können Sie unsere Familienhebammen bei einem Hausbesuch kennenlernen und sich über die bestehenden Unterstützungsange- bote informieren. Sie erhalten die Mög- lichkeit, in Ihrer gewohnten Umgebung und in aller Ruhe die Themen anzuspre- chen, die Sie beschäftigen. Die Familien- hebammen informieren Sie bei Bedarf über weitere Unterstützungsmöglich- keiten und begleiten Sie auf Wunsch, bis letzte Unsicherheiten aus dem Weg geräumt sind. 2. Eltern sein © Jamey Ekins – Fotolia

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