Familienwegweiser Bad Homburg

23 3. Finanzielle Leistungen für Familien 3.4 Unterhaltsvorschuss Die Erziehung eines Kindes fordert Eltern in vielerlei Hinsicht. Alleinerzie- hende meistern diesen Job auch noch unter erschwerten Bedingungen. Ver- schärft wird die Situation dann auch noch, wenn der Kindesunterhalt nur unregelmäßig oder gar nicht bezahlt wird. Für diese Situation schafft das Unterhaltsvorschussgesetz seit 1980 Abhilfe. Demnach haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt bzw. nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt abzüg- lich des vollen Kindergeldes bekommen, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate. Ein Unterhaltstitel gegen den anderen Elternteil ist für die Beantragung des Unterhaltsvorschus- ses nicht erforderlich. Ihre Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung Frau Marion Schött Telefon: 06172 999-5643 Telefax: 06172 999-9807 uvg@hochtaunuskreis.de Unterhaltsvorschuss bei der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe Die Zahl der Alleinerziehenden nimmt stetig zu und nicht immer zahlt der familienferne Elternteil Unterhalt für die Kinder. Hier springt der Staat mit der Unterhaltsvorschusszahlung ein. Diese ist ein Vorschuss auf die gesetz- lich vorgegebene Unterhaltszahlung, die zum Ziel hat, die fehlende finanzielle Unterstützung zumindest zum Teil aus- zugleichen. Die Antragstellung ist bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe möglich. www.bad-homburg.de/ unterhaltsvorschuss Kontakt: unterhaltsvorschuss@ bad-homburg.de der Bedarfsgemeinschaft stiegen die Beträge von 353 auf 360 Euro. Leis- tungsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfsbedürftige zwischen vollendetem 15. und vor vollendetem 65. Lebensjahr. Alleinerziehende oder Eltern mit betreu- ungsbedürftigen Kindern fallen grund- sätzlich unter das neue Leistungsrecht. Das Arbeitslosengeld II umfasst Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Damit sind die laufenden Kosten für Ernährung, Haushaltsenergie, Kleidung, Reparaturen und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens zu bestreiten. Außerdemwerden die angemessenen Unterkunftskosten einschließlich Heizung übernommen. Für bestimmte Sonderbedarfe, wie zumBei- spiel mehrtägige Klassenfahrten, Erst- ausstattung bei Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes, können zusätz- liche Leistungen beantragt werden. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die umfangreichen Regelungen und Vor- aussetzungen des Arbeitslosengeldes II am besten direkt an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort. Das geschulte Personal wird Sie dort zu allen Fragen kompetent beraten können. Ihre Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Im Hilfemanagement laufen alle wirt- schaftlichen Leistungen der Grund­ sicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zusammen. Hier finden Sie Ihren Hilfemanager (zuständig für die wirtschaftliche Leistung) und Ihren per- sönlichen Ansprechpartner (zuständig für die Vermittlung in Arbeit). Welcher Hilfemanager für Sie zuständig ist, hängt von IhremWohnort sowie dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens ab. Einen Kontakt können Sie telefonisch über die Infothek des Kommunalen Job- centers Telefon: 06172 999-8999 oder per E-Mail: hilfemanagement@hochtau- nuskreis.de über die Anschrift herstellen. Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss – Hilfemanagement Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Bitte beachten Sie, dass wir uns aus- reichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen wollen. Deshalb sollten Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Familienkasse Frankfurt a.M. Agentur für Arbeit Frankfurt am Main Fischerfeldstraße 10 – 12 60311 Frankfurt am Main Telefon: 0800 4555530  Information (kostenfreie Telefonnummer) Telefon: 0800 4555533  Zahlungstermine Kindergeld (kostenfreie Telefonnummer) Telefon: 0800 4555510  Forderungseinzug/Kasse (kostenfreie Telefonnummer) Telefax: 069 21712430 familienkasse-frankfurt@ arbeitsagentur.de www.familienkasse.de www.kinderzuschlag.de 3.3 Wohngeld, Arbeitslosen­ geld II und Sozialhilfe (SGB XII) Wohngeld Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwen- dungen für Wohnraum und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemes- senen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Miet- bzw. Las- tenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Die Höhe des Wohngeldes ist dabei u. a. abhängig von der Höhe des Einkommens und der anzu- erkennenden monatlichen Höchstbelas- tung. Es soll all jenen Bürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, umdie Kosten einer angemessenenWohnung zu tragen. NachdemdasWohngeld letztma- lig zum 1. Januar 2009 erhöht worden ist, gab es zum 01.01.2016 eine neue Wohn- geldreform. DasWohngeld ist dabei an die Entwicklung der Einkommen,Warmmieten und Nebenkosten angepasst. Ihr Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Herr Heiko Kaiser Telefon: 06172 999-5620 Telefax: 06172 999-9807 heiko.kaiser@hochtaunuskreis.de Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zum 1. Januar 2005 zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (umgangssprachlich auch Hartz IV genannt) zusammengelegt. Der Regelsatz wurde zum 1. Januar 2015 für Alleinstehende auf monat- lich 399 Euro erhöht. Für Partner in

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