Familienwegweiser Bad Homburg

24 3. Finanzielle Leistungen für Familien sowie Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema „Vorsorge treffen“. Der Unfallversicherungsschutz bein- haltet eine kostenlose Basis-Unfallver- sicherung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie eine kos- tenlose Basis-Unfallversicherung für nicht berufstätige hessische Eltern- teile/Alleinerziehende, die eine gültige Familienkarte Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten 3 Lebensjahren selbst betreuen. Die Serviceleistungen für Familien kön- nen Sie immer dann in Anspruch nehmen, wenn es um die Betreuung Ihrer Kleinen oder auch „Größeren“ geht. Diese Leis- tungen können Sie über eine Hotline vereinbaren, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar ist. Hier können Inhaber der Familienkarte Hessen anrufen, die kurzfristig einen Babysitter benötigen. Aber auch Au- Pairs, Kinderferienbetreuungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen werden den Familienkarteninhabern vermittelt. Bei zahlreichen Partnerunternehmen und -institutionen erhalten Inhaber der Familienkarte Hessen attraktive Ver- günstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Die vielfältigen und fanta- sievollen Angebote reichen von dau- erhaften Vergünstigungen bis hin zu abwechslungsreichenAktionsangeboten. Der Elternratgeber hilft Familienkarten- inhabern in Erziehungsfragen entweder über eine Telefonhotline oder über einen Onlineratgeber und steht mit kompe- tentem Personal mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Familienkar- teninhaber kompetente Tipps rund um familienrelevante Themen, z. B. in Fragen der richtigen Leseerziehung für Kinder und wertvolle Verbrauchertipps der Ver- braucherzentrale Hessen. Folgende Vergünstigungen ermög- licht der Oberursel-Pass: • 50 Prozent Ermäßigung der Kursge- bühren der Volkshochschule (VHS)/ Musikschule (VHS). • Kostenfreie Ausleihe in der Stadt- bücherei. Weiterhin besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden. • Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hoch- taunuskreis“, Außenstelle Oberursel, Wallstraße 24. • Bezugsmöglichkeit für den 1-EURO- Kulturpass des Frankfurter Ver- eins „Kultur für alle e. V.“ Details zu den Angeboten im Rahmen des 1-EURO-Kulturpasses kön- nen der Website des Vereins unter www.kulturpass.net en tnommen werden. • Befreiung von der Hundesteuer. • Teilnahme an der Kulturloge Hochtaunus. • 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO. • Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO. • 50 Prozent Ermäßigung für kos- tenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z. B. im Forum für Jugend und Kultur. Wie und wo wird der Antrag gestellt? Der Antrag wird unter Vorlage der/ des jeweiligen Leistungsbescheide(s) und eines aktuellen Passfotos gestellt im 1. Stock des Rathauses, Gebäude B, Zimmer 156 und 157. Telefonische Aus- künfte bekommen Sie gerne unter: 06171 502- 374 und 502-248. 3.7 Familienkarte Hessen Die Familienkarte Hessen wird auf Antrag an alle hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren herausgegeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Karte ist einkom- mensunabhängig. Ihre Gültigkeit ist befristet. Die Familienkarte Hessen umfasst einen Unfallversiche- rungsschutz, Serviceleistungen für Familien, einen Elternratgeber, zahlreiche und vielfältige Vergünsti- gungen bei den Partnerunternehmen 3.5 Bad-Homburg-Pass Mit dem Bad-Homburg-Pass erhalten Sie Ermäßigungen für den Stadtbus, VHS-Kurse/Musikschule, Veranstal- tungen des Fachbereichs Kultur, Ver- anstaltungen der Kur- und Kongress GmbH Bad Homburg v.d. Höhe, diverse Angebote des Fachbereichs Jugend, Soziales und Wohnen, den Eintritt ins Seedammbad, Angebote von Bad Homburger Vereinen, Mobile Tierfut- terhilfe und den ersten Hund bei der Hundesteuer. Der Bad-Homburg-Pass wird an Einwohnerinnen und Einwohner ausgegeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (zum Beispiel Hartz- IV-Empfänger) oder XII (zum Beispiel Grundsicherung imAlter) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Außerdem erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit einem geringen Einkom- men den Pass. Um dies festzustellen, erfolgt eine individuelle Berechnung in der Bad-Homburg-Passstelle. www.bad-homburg.de/ badhomburgpass Frau Sandra Eisenacher: 06172 100-3322 Herr Tim Salzer: 06172 100-3321 3.6 Oberursel-Pass Die Stadt Oberursel unterstützt Ober- urseler Bürger mit geringem Einkommen durch dieAusgabe desOberursel-Passes. Die Einführung des Oberursel-Passes wurde von der Stadtverordnetenver- sammlung beschlossen und dient dem Ziel, Bürgern mit niedrigem Einkommen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wer hat Anspruch auf den Oberursel-Pass? Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetz- buch SGB II, SGB XII, Asylbewerberleis- tungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder den Kinderzu- schlag erhalten.

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